Widerruf Einzugsermächtigung

9. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
waldschratz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerruf Einzugsermächtigung

Ein freundliches "Hallo" an alle Anwesenden!

Hat denn schon mal jemand damit Erfahrung bei einem Mobilfunkanbieter gemacht?

Ich wiederrief die Einzugsermächtigung und nun erschien auf der letzten Rechnung ein Posten "Überweisung je Rechnung" mit einem Betrag in Höhe von 2,54 €.
Die Antwort von denen ist, das wäre rechtens, ich hätte die Einzugsermächtigung widerrufen.

Die AGB sagt diesbezüglich aus:
"Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages ist die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung für die Forderungen der xxx, um die allgemeinen Verwaltungskosten zugunsten aller Kunden möglichst niedrig zu halten. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung ersetzt der Kunde der [Name redaktionell gelöscht] die höheren Aufwände des Inkassos für individuelle Rechnungszahlung. Der Preis pro Rechnungsstellung ergibt sich aus der Preisliste „Sonstige Preise und Leistungen“, die ebenfalls Vertragsbestandteil ist. Soweit wir dem Kunden Aufwendungen für entstandene Verwaltungskosten berechnen, bleibt es dem Kunden vorbehalten, der [Name redaktionell gelöscht] geringere Kosten nachzuweisen."

Die "Sonstige Preise und Leistungen" konnte ich auf der Homepage nicht finden, vielleicht war ich auch nur zu blöd dazu. "g"

Aber, hat einer ne Ahnung was da für ein Mehraufwand entstehen soll?
Die Rechnung wird mir online zugestellt, ohne Überweisungsträger.

Mich würde mal interessieren, ob dieser von mir zitierte Passus der AGB eigentlich Rechtens ist. Ich finde, eine Firma muß auch mit Überweisungen leben können.

Vielleicht kann mich ja mal jemand aufklären.

Einen schönen Sonntag noch

waldschratz

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Ob es nun sinnvoll und nachvollziehbar ist, oder nicht, lassen wir mal außen vor. Meines Wissens ist es aber rechtmäßig für bestimmte Zahlungsmethoden eine zusätzliche Gebühr zu erheben. Letztendlich hast Du den entsprechenden Vertragsbedingungen ja auch mal zugestimmt. Welchen Grund hattest du denn für den Widerruf der Einzugsermächtigung?

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
waldschratz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Reaktionen. :-)

@ Volker
Stimmt, es ist dieser Verein.

@ Axel
Es ist einfach die Art und Weise, wie mit dem Kunden umgegangen wird. Habe bei denen noch einen Verztrag zu laufen, den aber meine Frau nutzt. Der ist gekündigt. Und nun bekamen wir mehrmals Anrufe von dem Kundendienst, die uns dazu bewegen wollten doch bei XXXXXX zu bleiben, mit einer Tarifumstellung und so weiter. Meine Frau telefonierte mit einer Dame und sagte, sie will sich jetzt am Telefon nicht festlegen, sie wollte Info-Material zugeschickt haben. Es kamen keine Info's, es kam ein Vertrag. Sicherlich, Widerrufsrecht, habe ich ja auch gemacht, kostete mich aber wieder Einschreibporto. Und auf meiner Rechnung erschien ein zweifelhafter Betrag, den habe ich angesprochen, dann wurde er ausgebucht. Dann wurde wegen 14,02 Euro der Anschluß gesperrt. Nach Briefwechsel, dann aber doch die Sperrgebühr "erlassen". Das Ganze ist nur ein Krampf mit diesem Verein.
Nie wieder Vertrag!!!!

VG

waldschratz

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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