Werkstatt Ärger

27. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Datrixxx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstatt Ärger

Hallo
Folgendes Problem
habe mein Auto in die Werkstatt gebracht wegen einem undichten Injektor.
Am nächsten Tag rief mich die Werkstatt an ,der Injektor wäre defekt und müsste getauscht werden aber sie müssen ihn erst bestellen,also erst morgen.
Am tag darauf der nächste Anruf ,dem Mechaniker ist ein Werkzeug in den Brennraum vom Motor gefallen sie müssten jetzt den Zylinderkopf abnehmen um das Teil rauszuholen.
Es hies auch gleich ja das ist unser Fehler wir kümmern uns darum.
Dann der Shockanruf beim abnehmen vom Zylinderkopf haben sie einen Motorschaden verusacht weil sie die Zylinder bewegen mussten , Folge Motorschaden.
Dann hies es sie müssen das erst mit der Versicherung klären was da gemacht werden soll.
Das Ergebniss , ein Austauschmotor soll rein ,und wegen den Kosten würden wir uns da ja schon irgendwie einigen da ja das Auto an Wert gewinnt meinte der Mitarbeiter.
Den der Zylinderkopf müsste ja sowieso runter weil das Loch vom der Injektoröffnung zu groß gewesen sei .

Jetzt
in wie weit muss ich da was übernehmen ,denn ich habe das gefühl das sie mir Kosten aufdrücken wollen .
Wie soll ich mich in der Situation verhalten wenn ich da eine dicke Rechnung bekomme und was sind meine Rechte??

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Ich persönlich würde als erstes mal einen Fachmann fragen, was da Sache ist.
Ich habe deswegen

Zitat (von Datrixxx):
Den der Zylinderkopf müsste ja sowieso runter weil das Loch vom der Injektoröffnung zu groß gewesen sei

das Gefühl man versucht dir da einen Bären aufzubinden.


Wenn der Motor ersetzt wird und der hat weniger Laufleistung, wäre man besser gestellt. Dawäre da ein Ausgleich zu zahlen. Wie hoch der Ausgleich ist, hängt mit der Differenz der Laufleistung zusammen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
das Gefühl man versucht dir da einen Bären aufzubinden.
Aber ganz Sicher.
Zitat:
Den der Zylinderkopf müsste ja sowieso runter weil das Loch vom der Injektoröffnung zu groß gewesen sei
Dann sollen die auch den richtigen Injektor bestellen.

Die Werkstatt soll gerne mal erklären, wieso der Kopf (abgesehen von dem reingefallenen Werkzeug (Ich kann mir da aber eher eine Mutter oder so vorstellen, die da reingerutscht ist, kann da sehr schnell mal geschehen) runter muss, wenn der Injektor sozusagen zu klein ist. Wie wollen die denn diese Bohrung kleiner Machen :???:

Zitat:
Wenn der Motor ersetzt wird und der hat weniger Laufleistung, wäre man besser gestellt. Dawäre da ein Ausgleich zu zahlen. Wie hoch der Ausgleich ist, hängt mit der Differenz der Laufleistung zusammen.
Sehe ich auch so, allerdings noch für den TE, an den Umbaukosten musst du dich nicht beteiligen, nur an den reinen Materialkosten...



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Stop, so nicht. Der Fragesteller hat keinen AM verlangt. Er kann genausogut sagen, dass er einen vergleichbaren Motor oder einfach nur eine Reparatur möchte. Ich sehe hier keine Grundlage einen Ausgleich zahlen zu müssen wenn der Fragesteller nicht einen neuen Motor haben möchte. Es gibt genügend andere Möglichkeiten einen Motorschaden zu beheben.

Signatur:

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