Ich bin vor einem Jahr mit meiner Ex Freundin für kurze Zeit zusammengezogen. Dazu sind diverse Möbel von mir angeschafft worden. Die Möbel wurden von meinem Konto per EC Karte bezahlt und in die Wohnung der Ex Freundin geliefert. ( Zeugen vorhanden ) Leider sind die Kaufpreisquittungen/Lieferscheine auf den Namen meiner Ex Freundin ausgestellt worden. ( Ich wohnte zu der Zeit noch nicht da )
Durch das Ende der Beziehung ergibt sich für mich die Rückforderung der Gegenstände. Wer ist juristisch Eigentümer ?
Der Bezahler oder derjenige, der im Garantie bzw. /Lieferschein des Möbelhauses vermerkt ist ?
P.S. Eine Schenkung oder ähnliches hat nicht stattgefunden und ich Frage mich wie ich meine Gegenstände zurückerhalten kann, da mir die Herausgabe unter Hinweis auf die Gegebenheiten des für mich nicht vorhandenen Eigentums ( Lieferschein etc. ) verweigert wird.
Danke schon mal vorab wenn mir jemand helfen könnte......
Wer ist Eigentümer ?
27. September 2003
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Frage vom 27. September 2003 | 00:10
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 9x hilfreich)
Wer ist Eigentümer ?
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#1
Antwort vom 27. September 2003 | 16:15
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
...unterstellt, Ihre Angaben sind korrekt, dann sind natürlich Sie Eigentümer der Möbel geworden - für den Eigentumsübergang ist es vollkommen unerheblich, wer auf Lieferscheinen o.ä. angegeben ist.
Das ist allerdings nur die eine - theoretische - Seite. Praktisch dürfte es angesichts der angesprochenen Belege wahrscheinlich schwierig werden, Ihre Eigentümerstellung zu beweisen...
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