Vodafone Vertrag - Vertragsübernahme Nachmieter

18. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMehl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vodafone Vertrag - Vertragsübernahme Nachmieter

Hallo,

folgendes Szenario.

Es wurde bei Vodoafone ein Komplettanschluss abgeschlossen, da Person A umgezogen ist und dort noch kein Anschluss vorhanden war.

Schon nach einem Jahr zog Person A wieder aus der Wohnung aus, der Nachmieter Person B erklärte sich bereit den Anschluss zu übernehmen.

Person A hat also von Vodafone ein Vertragsübernahmeformular zugeschickt. Dieses dann mit Person B zusammen ausgefüllt und an Vodafone geschickt.

Somit war Person A seiner Meinung nach aus dem Vertrag entbunden. Person B bekam aber noch einigen Wochen einen Infobrief das die die Vertragsübernahme nicht möglich sei. Danach folgten noch ein paar weiter Anrufe des Anbieters das sich Person B unbedingt mit Person A in Verbindung setzen muss. Dieses ist aber nie geschehen. Person B nutze den Anschluss also ersteinmal weiter.

Person A wußte aber von der Ablehnung der Vertragsübernahme überhaupt nichts, keine Post, kein Kontaktaufnahme seitens Person B.

Person A erhielt dann auf einmal nach ca. 11 Monaten ein Schreiben von einem Inkassounternehmen das die fälligen Beträge der letzen 11 Monate einklagen will.

Wie ist nun hier die Gesetzeslage ? Hätte Person A gewußt das die Vertragsübernahme abgewiesen wurde, hätte er selber gekündigt. In der neuen Wohnung war es nicht möglich den Vertrag weiter zu nutzen, da dort bereits ein andere Anbieter die Leitung belegt. Insofern denke ich das dort ein außerordentliches Kündigungsrecht bestand. Da Person aber von all dem nichts wußte, konnte Sie auch nicht handeln.

Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar....




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Was steht dazu in Preisliste/AGB?
Wurde nicht per Einzug bezahlt? Hättest du das nicht irgendwie über Kundencenter etc. kontrollieren können?

Ohne Annahme/Bestätigung von Vodafone hat, so scheint es, keine Vertragsübernahme stattgefunden. Vielleicht hat man den neuen Kunden abgelehnt?
Bleibt vermutlich nur vom Nachmieter das Geld zu erbitten.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Wurde denn jetzt wenigstens gekündigt? Per Einschreiben-Rückschein?



quote:
Insofern denke ich das dort ein außerordentliches Kündigungsrecht bestand.

Nein, denn es war ja nicht die Entscheidung des Anbieters das du umziehst und es ist auch nicht sein Problem, das in der neuen Wohnung keine Fortführung des Vertrages möglich war.

Selbst wenn man hätte außerordentlich kündigen können, hätte einen das nicht von der Schadensersatzpflicht befreit.



quote:
Somit war Person A seiner Meinung nach aus dem Vertrag entbunden.

Nein, solange die Annahme des Neukunden nicht erfolgt ist, ist A nicht aus den vertraglichen Verpflichtungen entlassen. Das reine stellen eines Übernahmeantrages entbindet nicht von dem Vertrag.



quote:
Person A wußte aber von der Ablehnung der Vertragsübernahme überhaupt nichts,

Was nicht das Problem von V. ist, wenn man sich nicht kümmert ... oder stand irgendwo geschrieben, das V. informiert wenn die Übernahme nicht klappt?
Denn rein rechtlich bestand/besteht der Vertrag solange bis das Gegenteil mitgeteilt wird.



quote:
Bleibt vermutlich nur vom Nachmieter das Geld zu erbitten.

Mehr als zu bitten wird da wohl auch nicht gehen, es sei denn man könnte definitiv nachweisen, das der Nachmieter den Anschluss genutzt hat.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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