Ich habe am 09.06.2009 einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen und habe am 5.03.2011 die Kündigung per Einschrieben versendet.
War dies noch Fristgerecht?
Ich habe nämlich bei Vodafone angerufen und diese sagten mir, mein Vertrag sei bis 2012 verlängert worden, auf meine Aussage hin, ich hätte die Kündigung am 5.03 abgeschickt wurde mir nur gesagt, dass nicht das Absendedatum zählt, sonden das Empfangsdatum und dass der Brief erst am 08.03.2011 ankam und dies zu Spät war und ich somit die 3 Monate Kündigungsfrist nicht eingehalten habe.
War es wirklich zu Spät die Kündigung am 05 abzuschicken?
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Vodafone D2 Kündigung...
16. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 16. März 2011 | 21:38
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 3x hilfreich)
Vodafone D2 Kündigung...
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 16. März 2011 | 23:27
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
quote:
am 09.06.2009 einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen
Bei Voodofone läuft die erste 24-Monatsphase meist etwas kürzer,da der Vertragsbeginn und nicht der Leistungsbeginn zählt. Daher wäre zu klären wann der Vertrag unterschrieben wurde und wann VF den Vertragsbeginn dokumentiert hat.
Grundsätzlich scheint mir die Absendung rechtzeitig. Der Empfang des Einschreibens ist egal, da die Abholung beliebig erfolgen kann- auch nach 2 Wochen ...
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
#2
Antwort vom 16. März 2011 | 23:27
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
quote:
am 09.06.2009 einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen
Bei Voodofone läuft die erste 24-Monatsphase meist etwas kürzer,da der Vertragsbeginn und nicht der Leistungsbeginn zählt. Daher wäre zu klären wann der Vertrag unterschrieben wurde und wann VF den Vertragsbeginn dokumentiert hat.
Grundsätzlich scheint mir die Absendung rechtzeitig. Der Empfang des Einschreibens ist egal, da die Abholung beliebig erfolgen kann- auch nach 2 Wochen ...
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#3
Antwort vom 16. März 2011 | 23:56
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 3x hilfreich)
Also das war so ein Surf Sofort Paket. Wir haben am 09 Unterschrieben und das SofortPaket mit nahc Hause genommen und konnten direkt lossurfen. Also da dürfe sich nichts getan haben.
Also, dass die Zustellunf erst am 08. erfolgt ist zählt nicht? Es zählt der 5. an dem ich abgesendet habe?
Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?
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#4
Antwort vom 17. März 2011 | 10:57
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Zuerst die Laufzeiten in der Onlineverwaltung kontrollieren.
SIM nicht mehr nutzen!
Dann Brief an Geschäftsleitung mit Kopie Einlieferungsbeleg und Einzugsermächtigung entziehen.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
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