Ein Mieter schließt Mietvertrag mit einer Hausverwaltung.
Die Hausverwaltung zahlt die Miete an Wohnungseigentümer(Mietgarantievertrag).
Eigentümer kündigt Vertrag mit Hausverwaltung, da die Zahlungen nicht weitergeleitet werden und fordert den Mieter auf, die Miete nun ihn zu überweisen(teilt dies auch der Hausverwaltung mit).
Mieter zahlt seit dem an Eigentümer.
Seitens der Hausverwaltung gibt es keinerlei Reaktion.
Ist das Vertragsverhältnis mit dem Mieter automatisch auf den Eigentümer übergegangen?
An wen richtet der Mieter seine Kündigung bei Auszug?
Vertragspartner Mietvertrag
17. September 2007
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Frage vom 17. September 2007 | 23:03
Von
Status: Schüler (281 Beiträge, 52x hilfreich)
Vertragspartner Mietvertrag
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#1
Antwort vom 18. September 2007 | 10:29
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
So wie ich das sehe, bestand seid je her ein Vertrag mit dem Eigentümer. Die Hausverwaltung hat lediglich als Vertreter des Eigentümers gehandelt. Aufgrund der Kündigung des Vertrages mit der Hausverwaltung, ist diese nicht mehr berechtigt, für den Eigentümer zu handeln. Da dies dem Mieter auch mitgeteilt wurde, muss er die Kündigung an den Eigentümer richten.
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