Hallo, großes Problem
Es wurde mit einem Mobilfunkanbieter im Zuge einer Werbung ein kostenloser Vertrag abgeschlossen. Dauer: 24 Monate,
Kündigung 3 Monate vor Vertragsende. Bei nicht rechtzeitiger Kündigung erfolgt ein neuer Vertrag über 12 Monate zu kostenpflichtigen Bedingungen.
Laut AGB: Vertragsbeginn bei Aktivierung der Simkarte durch den Kunden oder Nutzung des Dienstes.
Außerdem mit zusätzlichen Schreiben: Das Angebot gilt nur in einem bestimmten Monat.
Es wurde von dem Angebot kein Gebrauch gemacht und die Simkarte im Ursprungszustand zurückgesendet.
Der Anbieter beharrt auf den Folgevertrag, weil die Kündigung einen Monat zu spät erfolgte.
Frage:
ist das rechtmäßig, obwohl der Vertragsbeginn nie erfolgte.
Gruß Franz und danke im voraus für Antworten.
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Vertragslaufzeit-Beginn-Kündigung
23. Februar 2012
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Frage vom 23. Februar 2012 | 13:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragslaufzeit-Beginn-Kündigung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 23. Februar 2012 | 14:15
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
quote:
Vertragsbeginn bei Aktivierung der Simkarte durch den Kunden
Wirklich durch den Kunden???
Die eigentliche Aktivierung erfolgt durch den Anbieter. Wenn das aber eindeutig und belegbar in schriftlichen Unterlagen so drinsteht und ein Bezug dazu im Vertrag herzuleiten ist, dann sieht es gut aus. Dabei kann der Anbieter sich immer noch eine Definition von "Aktivierung" ausdenken ...
Gibt es diese Klausel immer noch?
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
#2
Antwort vom 23. Februar 2012 | 20:52
Von
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)
Betreffende AGB Vorschrift bitte genau zitieren!
quote:
Gibt es diese Klausel immer noch?
Änderen der AGB bedarf aber der Zustimmung durch den Kunden.
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" "
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#3
Antwort vom 23. Februar 2012 | 20:58
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Logisch, nur das merken die wenigsten Kunden in der Rechnung oder deren Beilage. Hatte auf einen AGB-Link gehofft um den Originaltext nachlesen zu können.
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