Hallo @ all,
folgende Situation:
Fitnessvertrag wurde am 10.10.2008 unterzeichnet
Auf dem Vertrag wurde Irrtümlicherweise das Datum 10.11.2008 eingetragen
Vertragsbeginn lt. 16.10.2008 für 6 Monate
Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf des Vertrages
Kündigung erfolgte am 6.02.2009 (Kündigungstermin wäre also spätestens am 15.01.2009)
Die Kundin behauptet nun Sie hätte nur auf das Vertragsdatum geschaut und besteht auf die Kündigung zum 15.04/bzw. 15.05.09
Was zählt hier? Hat der Vertrag trotz dieses Irrtums Gültigkeit (Theoretisch hätte der Vertrag ja auch nachträglich geschrieben werden können.)
Vielen Dank für eure Unterstützung
Missspeedy
Vertragskündigung
16. Februar 2009
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Frage vom 16. Februar 2009 | 11:33
Von
Status: Beginner (133 Beiträge, 13x hilfreich)
Vertragskündigung
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#1
Antwort vom 16. Februar 2009 | 13:26
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 462x hilfreich)
> Vertragsbeginn lt. 16.10.2008 für 6 Monate
Vertragsbeginn laut was?
Entscheidend ist der *Vertragsbeginn* laut Vertrag und nicht der Tag, an dem der Vertrag (tatsächlich oder laut Falschbezeichnung) unterschrieben wurde.
#2
Antwort vom 16. Februar 2009 | 16:57
Von
Status: Beginner (133 Beiträge, 13x hilfreich)
Vertragsbeginn= Anmeldung ab 16.102008
Das erste Training am 10.10.2008 war gratis. Der Vertrag wurde direkt am Probetrainingstag geschlossen. Der Vertrag läuft dann natürlich erst wenn die Kundin das erste mal trainiert. (Sonst würde Sie ja trotzdem das Probetraining bezahlen)
Und jetzt?
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