Vertrags-Kündigung Unitymedia

6. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Maralein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
Vertrags-Kündigung Unitymedia

kurze einführung:

wir haben einen mietvertrag mit einem vertrag der unitymedia bekommen, den wir unterschreiben mussten.(keine andere möglichkeit fernsehn zu bekommen) doof wie wir waren haben wir unterschrieben und wollten anch einer woche annulieren, der vermieter hatte die papiere nicht mehr, unitymedia konnt uns nicht helfen, wollte sich drum kümmern, vertrag lief weiter.

wir haben nicht bezahlt und nach einiger mahnungen kam das:

"Betreff: vertrags-kündigeung

sehr geehrter kunde,

leider haben sie auf unsere mahnungen bisher nicht reagiert und den offenen betrag noch nicht ausgegichen. zu unserem bedauern müssen wir daher den vertrag mit ihnen fristlos kündigen, gleichzeitig erhalten sie unsere schlussabrechnung. die gesamtforderung der schlußabrechnung ist sofort fällig..."

in der schlussrechnung ist ein betrag von 110.37 angegeben.

wir, uns innerlich freuend, rufen die nr vom vertreter an, bei dem wir uns melden sollen, der sagt uns, das wir entweder den betrag zahlen, der vertarg läuft weiter und wir zahlen weiter, oder:
wir zahlen den betrag, der anschluss wird gesperrt und wir müssen die nächten 18 monate jeden monat trotzdem 17€ zahlen.

dies ist in der schlussrechnung aber nicht angegeben und auch sonst nirgend werwähnt.

ist das rechtens???

der vermieter hat keine papiere und auch in unseren unterlagen nichts von einem vertrag oder einer durchschrift (werden wir noch von unitymedia verlangen) ich meine, das wir den vertrag noch bei der ish abgeschlossen haben, die drei monate kündigungsfrist haben und nicht wie unitymedia 2 jahre laufzeit.
wenn die firma "wechselt", welche agb gelten dann?

ich hoffe ich habe euch nicht zu durcheinander gebracht und bedanke mich schonmal für hilfe

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Es gelten die AGBS denn eman mit Unterschift zugestimmt hat, also die alten. Wenn die Firma die ändern will, dann muss sie einem das schriftlich mitteilen und einem das Recht der Sonderküdnigung geben, wenn man die nicht akzeptieren will.

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#2
 Von 
Maralein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

*threat push*
ansonsten geht nichts?
wie sieht das mit der abschlussabrechnung aus?

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#3
 Von 
Maralein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

der vertrag ist von ish, den betrag mussten wir zahlen, der alte vertrag ist gekündigt aber wir mussten einen neuen abschliessen, den wir (kulanterweise) kündigen können, aber aus dem alten vetrag sind wir noch nicht raus.
HILFE

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wie jetzt? Wenn das Unternehmen ISH an das andere übergegangen ist, sind Sie doch zwangsläufig aus dem alten Vertrag.

Was heißt, Sie können - kulanterweise - kündigen. Diese Recht muss Ihnen eingeräumt werden, so sich Konditionen des neuen Anbieters ändern.

Aber zu Ihrem eigentlichen Fall: Sie haben unterschrieben aber keine Kopie, Sie zahlen nicht, weil Sie nicht wissen wohin :???:

Es kann von Ihnen Vertragseinhaltung verlangt werden. Auch eine Sperrung des Anschlusses rettet Sie nicht vor einem Schadensersatzanspruch der Fa. in Höhe der Laufzeit.

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#5
 Von 
Maralein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

wir haben nicht bezahlt weil wir nicht wollten.
in der ersten mahnung stand bereits, das bei nicht zahlung uns gekündigt wird, da haben wir gewartet

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#6
 Von 
Maralein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

keiner weiß was?

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#7
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wenn Ihnen bei Nichtzahlung gekündigt wird heißt das: man wird Schadenersatzforderungen in Höhe der entgehenden gebühren (Laufzeit 2 Jahre?) geltend machen.

Da dies garantiert in den AGB steht, ist dies auch rechtens.

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