Vertrag zustande gekommen, ja oder nein

13. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Longbow2005
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag zustande gekommen, ja oder nein

Hallo

Also wir haben eien Leasinganfrage für einen VW gemacht.
Diese wurde von der VW-Bank genehmigt. Die Verträge wurden uns zugesandt.
Leider bekommen wir nun doch nicht die Anzahlung zusammen,
was wir vorher nicht wußsten.

Also wir das gemerkt haben, haben wir nachgefragt, ob diese möglich wäre, das wir den Wagen auch ohne Anzahlung bekommen könnten und was diese kosten würde.

Also wir dann mitteilt bekommen haben, das es wohl zu teuer monatlich wird, haben wir uns entschlossen, das wir den Wagen nicht nehmen.

Jetzt hat sich der Chef des Autohauses gemeldet und meinte, endweder wir nehmen den Wagen oder wir müssen mit eine Schadenersatzklage rechnen und würden ein Sperrvermerk bekommen.
Er begründet dies, das er den Wagen nicht mehr voll verkaufen, ist ein 2005 Modell und seit Anfrage gibt es das 2006 Modell, was jetzt jeder haben möchte.

Er möchte das wir die BWA zukommen lassen, ob das mit der Vollleasing ok geht, wen ja müssen wir den Wagen nehmen.
Wenn die Bank dann doch nein sagt, dann wäre es für Ihn Ok.

Also hat er das Recht unterdruck zu setzten? Wir können uns gerade mal den Wagen so leisten, mit Anzahlung ehr.
Wir planen nun einen anderen Wagen/Marke zu nehmen und haben angst, das es dort dann nicht klappt und haben angst wegen der Schadenersatzfoderung.

Wir haben nichts unterschrieben, die Verträge liegen hier bereit.

Bitte um hilfe. Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ihr habt nichts unterschrieben und nichts zurückgesandt: Es besteht also kein Vertrag und Ihr seid zu nichts verpflichtet.
Mit den Problemen des Autohauses habt Ihr nichts zu tun, das ist Unternehmerrisiko.
Und wenn Ihr Euch mal das Kleingedruckte im Leasing-Vertrag durchlest, werdet Ihr sicher folgenden Satz finden:
"Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftlichen Bestätigung".
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

hier muss man näher differenzieren. Auch wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, kann eine Schadensersatzverpflichtung begründet werden (zB durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen usw.), wenn ein Schuldverhältnis begründet wurde. Dieses gilt es näher zu prüfen am gegebenen Fall.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo Bobo!

Durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen können zwar Schadensersatzansprüche grds. entstehen.

Jedoch können diese niemals auf Leistungspflichten aus dem erst noch zu schließenden Vertrag gehen - z.B. Sekundärleistungsansprüche.
Vielmehr kann man z.B. Fahrt- und Telefonkosten ersetzt verlangen, die unnütz verursacht wurden.

@Longbow2005:
Sofern Sie keine Vertragszusagen gemacht haben, würde ich das Autohaus darauf hinweisen, daß gar kein Vertrag geschlossen wurde, sondern nur Vertragsverhandlungen geführt wurden. Diese wurden von Ihnen abgebrochen, als die Konditionen für den endgültigen Vertrag bekannt wurden - ein völlig normaler Vorgang.

Sie können auch schreiben, daß Sie durchaus verwundert sind, wie sehr VW es nötig hat potenziellen Kunden alte Autos anzudrehen und daß Sie überlegen, diesen Sachverhalt VW direkt mitzuteilen, falls das Autohaus an seiner Auffassung festhält.

Spätestens, wenn vom Autohaus dann nochmal so eine Forderung kommt, sollten Sie (wirklich!) einen ANwaltt einschalten. Der kostet zwar erstmal. Diese Kosten lohnen sich aber (fast) immer.


Gruß
Harry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Longbow2005
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir haben zwar großes Interesse bekundet und wollten sehr gern das Auto haben.

Mhh, als der hat mitgeteilt, das er den Wagen extra für uns für Wochen nicht verkauft hat, da wir ja alles getan hätten den Wagen zu nehmen. Jetzt wo leider der Bankkredit nicht klappte, wollten wir gern wissen, was der Wagen in Vollleasing kostet. Den Betrag können wir uns zwar gerade mal noch leisten.

Er besteht das wir den Vertrag, der sogut wie mündlich zustanden gekommen ist, was anderes wäre ja nicht möglich gewesen. Der Händler ist einige Km vom Wohnort entfernt.

Jetzt wissen wir nicht, ob wir nun wirklich den Wagen nehmen sollen.

Wenn es auch Schadeersatz kommt, dann halt ja.

Also bitte helfen Möchte keinen Anwalt einschalten.

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