Hallo,
vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
Ist ein Mietvertrag der per Post zugeschickt worden ist und mit Bitte diesen unterschrieben zurückzusenden rechtsgültig, wenn dieser nie unterschrieben zurückgeschickt worden ist, aber mitterlweile die 1. Rechnung beglichen worden ist, die aus diesen Mietverhältnis hervorgegangen ist ?
Wurde durch das begleichen der 1. Rechnung das Mietverhältnis rechtskräftig ?
Vertrag ohne Unterschrift gültig ?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Nein, ein Vertrag kann nur durch die Abgabe von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande kommen.
In diesem Fall (Mietvertrag) ist die Schriftform nur für Verträge vorgeschrieben, die länger als ein Jahr laufen sollen.
Hier kann die Willenserklärung auch mündlich (ansonsten mit Unterschrift oder mit schlüssigem Handeln) abgegeben werden.
Da Sie den Vertrag nicht unterschrieben haben, jedoch die 1. Rechnung
beglichen haben, haben Sie mit dieser Handlungsweise Ihre Willenserklärung abgegeben.
Der Vertrag ist rechtskräftig und läuft auf unbestimmte Zeit.
Vielen Dank für die Antwort ! War zwar leider nicht die erwartete aber ich weiss jetzt bescheid...
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