Vertrag nach Unterschrift verändert!

15. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
tm2210
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertrag nach Unterschrift verändert!

Wir haben (als Unternehmer) am 02.04.2008 einen Vertrag über eine 5-jährige Werbemaßnahme abgeschlossen. Nach 2 Monaten hieß es plötzlich, der Vertrag sei storniert. Am 20.03.2009 bekamen wir nun von dem Unternehmen eine Druckvorlage mit einer Rechnung. Bei dieser Druckvorlage handelte es sich um ein nicht mehr aktuelle Visitenkarte, die sich der damalige Vertreter eingesteckt hatte. Wir haben natürlich die Druckfreigabe nicht erteilt und die Rechnung nicht bezahlt. Zudem hat man durch die Verwendung der Vistenkarte gegen ein Lizenzrecht verstoßen, da wir die Grafik auf dieser Vistenkarte nicht für weitere Werbemittel einsetzen dürfen (war ja auch nie unser Ziel). Als wir nun das Unternehmen auf die Stornierung sowie den Lizenzverstoß hinwiesen, bekamen wir sofort eine Rechnung in fast der gleichen Höhe wie über die eigentlich Werbemaßnahem als Schadensersatz. Nun gut - nach mehreren Schriftwechseln mit dem Unternehmen stellte man ohne unsere Aufforderung eine Kopie des Originalauftrags (als Beweis zur Verfügung). Da mussten wir feststellen, dass der Vertrag an 2 Punkten nach der Unterschrift und ohne unser Wissen verändert wurde. Hier wurden z.B. die Ausgabe von Gutscheinen für die Anhängernutzung nachgetragen, die wir nie bekommen haben. Dann würde noch die Vertragslaufzeit nachträglich verändert. Liegt hier eine Urkundenfäschung vor und ist der Vetrag durch nachträgliche Veränderung nichtig. Des Weiteren steht in den AGB´s, dass die Bearbeitungszeit (Lieferzeit) max. 12 Monate beträgt. Diese 12 Monate sind am 01.04.2009 abgelaufen. Weche rechtlichen Mittel habe da, wenn es sich um keine Urkundenfälschung handelt? Vielen Dank für schnelle Antworten!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Wenn dein Vertrag so "gut" formuliert war wie dein Posting, wundert mich nicht, daß es Mißverständnisse gab...

> Nach 2 Monaten hieß es plötzlich, der Vertrag sei storniert

Von wessen Seite? Wie hat die Gegenseite reagiert, ist das beweisbar, was sollte das überhaupt etc.

> Liegt hier eine Urkundenfäschung vor

Möglich, das müßte man sich im Einzelfall genau anschauen.

> und ist der Vetrag durch nachträgliche Veränderung nichtig.

Nein, dann würde der ursprüngliche Originalvertrag weiterhin gelten (sonst könnte man ja aus jedem Vertrag herauskommen, wenn man ihn einfach nur zu fälschen bräuchte, um ihn nichtig zu machen).

> Bei dieser Druckvorlage handelte es sich um ein nicht mehr aktuelle Visitenkarte, die sich der damalige Vertreter eingesteckt hatte.

Was habt ihr denn überhaupt ausgemacht?

Das klingt doch alles abenteuerlich, ihr macht einen Vertrag (worüber eigentlich genau?), der wird angeblich "storniert" (vom wem und wieso?), dann macht 1 Jahr lang keiner was, dann liefern die euch eine Vorlage, die keiner Absprache entspricht (oder was stand im Vertrag?), dann zahlt ihr nicht (ich dachte, ihr hättet einen Vertrag), dann sollte erst nach einem Jahr geliefert werden (was für eine "Werbemaßnahme" soll das denn sein?) etc.
Sehr wirr und eigentlich eines gewerblichen Handelns unwürdig.

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#2
 Von 
tm2210
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich musste ich den oben geschilderten Sachverhalten auf ein Minimum reduzieren, ansonsten hätte ich ca. 30 Seiten schreiben müssen. Werbemaßnahme: Anhänger mit Werbungen verschiedener Unternehmer unserer Stadt.
Stornierung: mündlich durch einen Vertreter des Werbeunternehmens
Vertragsänderung: durch den Vertreter der Werbefirma, der den Vertrag ohne unser Wissen und definitiv nach den Unterschriften von uns und dem Vertreter zu unserem Nachteil geändert hat.

War heute beim Anwalt: Strafantrag wegen Urkundenfälschung § 267 StGB , §123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung und was sich aus den weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sich noch so ergibt.


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#3
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>War heute beim Anwalt: Strafantrag wegen Urkundenfälschung § 267 StGB , §123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung und was sich aus den weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sich noch so ergibt. <hr size=1 noshade>


So ist es! Nach deine Schilderung -schon vom 1.Posting- handelt sich hier um Urkundenfälschung, gerade bei gewerbliche Handlung wird die StA sich interessieren.

Der Vertrag wird dadurch nicht nichtig, aber du kannst ab sofort fristlos kündigen wegen Täuschung, das hat aber bestimmt dein RA bereits getan.

Einzelfall , aber echt!


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#4
 Von 
tm2210
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

leider kein Einzelfall. Nach Recherchen im Internet sind wir auf das gestoßen:

http://www.abendblatt.de/daten/2008/02/13/847011.html

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#5
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Sicher kein Einzelfall (mein Kommentar bezieht sich auf was anders).

Wenn es so wie du schreibst und wie im Link steht, dann du wirst auf den Anwaltskosten sitzen bleiben. Solche Kriminellen sind nicht mal dein Zeit wert um mit denen überhaupt zu sprechen, wie kannst sowas unterschreiben?




0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tm2210
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum sollten wir auf den Anwaltskosten sitzen bleiben? Zum einen kümmert sich die Staatsanwaltschaft darum (kostet uns nichts), zum anderen haben wir eine Rechtschutzversicherung incl. Vertrags- und Sachenrecht. Hätten wir vorher gewusst, was das für ein Unternehmen ist, wäre uns das nicht passiert. Den Link haben wir erst vor 2 Wochen entdeckt! Das Prinzip der Werbung ist ja nicht neu und eigentlich habe ich im Vorfeld von allen Seiten nur positives dazu gehört - nur das Unternehmen (oder Vertreter) war wohl ein schwarzen Schaf!

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