Vertrag Telefon und Internet

4. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Vertrag Telefon und Internet

Liebe Mitleser,

A hat einen Vertrag mit der Firma X für Internet und Telefon, Vertrag läuft - wie üblich - 1 Jahr.
Nun hat A ein lukratives Jobangebot in einer anderen Stadt angenommen und künidgt den Vertrag mit Firma X.
Firma X bestätigt die Kündigung zu Mitte Juni 17.
Das ist soweit OK, da der Vertrag ja noch läuft, nun untersagt A der Firma X, auf dieser noch von ihm zu zahlenden Leitung seinem Nachmieter einen Anschluss zu geben. Firma X macht dies trotzdem.

Frage: Kann A nun den Vertrag fristlos kündigen?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Frage: Kann A nun den Vertrag fristlos kündigen?

Nö, er hat ja nicht die Leitung gemietet ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
Frage: Kann A nun den Vertrag fristlos kündigen?

Nö, er hat ja nicht die Leitung gemietet ...


Konkretisieren SIe dies bitte, es ist so, dass der Nachmieter die gleiche FN-Nr. erhalten hat wie A ..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

... und wenn A nicht die Leitung gemietet hat, sondern lediglich einen Vertrag hat, dann sollte er den doch mitnehmen können ohne einen Neuanschluss zu beantragen? A geht davon aus, dass der Vertrag gebunden ist an den bisherigen Wohnraum, irrt er hier?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
... und wenn A nicht die Leitung gemietet hat, sondern lediglich einen Vertrag hat, dann sollte er den doch mitnehmen können ohne einen Neuanschluss zu beantragen? A geht davon aus, dass der Vertrag gebunden ist an den bisherigen Wohnraum, irrt er hier?



A muß unterscheiden zwischen Vertrag und Telefonnummer.


Stichwort Rufnummer portieren.

Zieht A in den selben Vorwahlbereich, kann er seine Festnetznummer mitnehmen.
Zieht er von Hamburg nach München, könnte der Vertrag bestehen bleiben aber er
könnte die Nummer nicht mitnehmen.

https://www.ummelden.de/rufnummernmitnahme-festnetz.html


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 04.10.2016 16:39

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort @charly ... wie ist das mit dem Vertrag nun, kann A ihn mitnehmnen oder ist er an die alte Wohnung gebunden? Ich rate A mal dazu, mit seinem Anbieter Kontakt aufzunehmen.

-- Editiert von AltesHaus am 04.10.2016 19:34

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Wenn die Firma X am neuen Wohnort Internet und Telefon bereitstellen kann und A bei Firma X bleiben möchte, kann der Vertrag mitgenommen werden. Dazu wäre nur die Beantragung eines Umzugs notwendig gewesen.

A hat das anscheinend nicht gewusst, weil er statt dessen gekündigt hat. Damit hätte er sich den ganzen Ärger sparen können. Wenn er wie Charly schrieb innerhalb des gleichen Vorwahlbereiches umgezogen ist, hätte er sogar die Rufnummer mitnehmen können, ansonsten jedoch nicht.

A sollte, wie du schon schriebst, mit Firma X Kontakt aufnehmen und fragen, ob er die Kündigung zurückziehen und statt dessen den Umzug beauftragen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
A sollte, wie du schon schriebst, mit Firma X Kontakt aufnehmen und fragen, ob er die Kündigung zurückziehen und statt dessen den Umzug beauftragen kann.


Das wird nicht mehr funktionieren, A´s Rufnummer wurde ja bereits an den Nachmieter weitergegeben.

Zitat (von AltesHaus):
es ist so, dass der Nachmieter die gleiche FN-Nr. erhalten hat wie A ..


Und da frage ich mich, wie das möglich ist, denn der Vertrag inkl. alter Rufnummer läuft ja noch bis Juni 2017.
Firma X hätte es sich hier dann aber auch etwas zu einfach gemacht, die Rufnummer hätte zumindest bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit nicht neu vergeben werden dürfen.
Da ich mir das bei einem Telekommunikationsunternehmen aber auch nicht wirklich vorstellen kann, hab ich eine ganz andere Vermutung.
Für mich sieht es eher danach aus, dass X den Anschluss nicht abgeschaltet hat (da kein Umzug angemeldet) und der Nachmieter aktuell den Vertrag von A nutzt.


-- Editiert von spatenklopper am 07.10.2016 12:47

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und da frage ich mich, wie das möglich ist, denn der Vertrag inkl. alter Rufnummer läuft ja noch bis Juni 2017.

Oder der Vertrag läuft gar nicht mehr und es wird nur Schadenersatz für vorzeitige Beendigung berechnet oder es gab eine Verzichtserklärung bezüglich der Rufnummer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von arnonym117):
A sollte, wie du schon schriebst, mit Firma X Kontakt aufnehmen und fragen, ob er die Kündigung zurückziehen und statt dessen den Umzug beauftragen kann.


Das wird nicht mehr funktionieren, A´s Rufnummer wurde ja bereits an den Nachmieter weitergegeben.


Sofern A in einen anderen Vorwahlbereich umgezogen ist, spielt das keine Rolle mehr.

Falls tatsächlich der Anschluss noch nicht stillgelegt wurde und der Nachmieter von A diesen nutzt, sollte eine Mitnahme der Rufnummer (innerhalb des gleichen Vorwahlbereiches) noch möglich sein, sofern X der Rücknahme der Kündigung und einem Umzug zustimmt.

Diesbezüglich würde ich auch dringend mal bei X anfragen, ob der Anschluss von A tatsächlich noch geschaltet ist (und falls nein, warum der Nachmieter die Rufnummer von A zugeteilt bekommen hat - für die er ja noch bezahlt).

Zitat (von Harry van Sell):
Oder der Vertrag läuft gar nicht mehr und es wird nur Schadenersatz für vorzeitige Beendigung berechnet oder es gab eine Verzichtserklärung bezüglich der Rufnummer.


Schadenersatz wird doch normalerweise als Einmalbetrag eingefordert. Der Schilderung von AltesHaus entnehme ich, dass A weiterhin seine monatliche Grundgebühr bis zum Vertragsende im Juni 2017 bezahlt. Ich bin daher der gleichen Meinung wie spatenklopper, dass der Vertrag derzeit noch regulär bis zum genannten Vertragsende läuft.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Schilderung deutet eher auf eine Anschlußübernahme hin! Dabei entsteht aber gegen den Vorbesitzer kein Zahlungsanspruch für die Rest-Vertragslaufzeit. X wäre dann kein Schaden entstanden!
Normalerweise werden Rufnummern für mind. 6 Monate eingefroren und nicht sofort für andere Kunden freigegeben. So lange der Inhaber der Nummer diese nicht per Übernahme freigegeben hat, kann er (Adresse im Vorwahlbereich vorausgesetzt) die Rufnummer zu einem anderen Anbieter oder freien VoIP-Provider portieren. Auf die Portierung besteht ein Rechtsanspruch. Wurde die Nummer bereits neu vergeben, könnte der Provider ein Problem bekommen.
AltesHaus müßte jetzt genauer darlegen wie er und mit welcher Begründung gekündigt hat. Ist dem Provider die eue Anschrift bekannt? Die Angabe des Providers wäre auch interessant. Im Falle eines konventionellen Anschlußes (kein VoIP) ist die Nutzung durch den Nachmieter durch Anstöpseln eines Telefones möglich und der Anschlußinhaber zahlt die Rechnung!?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen