Liebe Mitleser,
A hat einen Vertrag mit der Firma X für Internet und Telefon, Vertrag läuft - wie üblich - 1 Jahr.
Nun hat A ein lukratives Jobangebot in einer anderen Stadt angenommen und künidgt den Vertrag mit Firma X.
Firma X bestätigt die Kündigung zu Mitte Juni 17.
Das ist soweit OK, da der Vertrag ja noch läuft, nun untersagt A der Firma X, auf dieser noch von ihm zu zahlenden Leitung seinem Nachmieter einen Anschluss zu geben. Firma X macht dies trotzdem.
Frage: Kann A nun den Vertrag fristlos kündigen?
Vertrag Telefon und Internet
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatFrage: Kann A nun den Vertrag fristlos kündigen? :
Nö, er hat ja nicht die Leitung gemietet ...
Zitat:ZitatFrage: Kann A nun den Vertrag fristlos kündigen? :
Nö, er hat ja nicht die Leitung gemietet ...
Konkretisieren SIe dies bitte, es ist so, dass der Nachmieter die gleiche FN-Nr. erhalten hat wie A ..
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... und wenn A nicht die Leitung gemietet hat, sondern lediglich einen Vertrag hat, dann sollte er den doch mitnehmen können ohne einen Neuanschluss zu beantragen? A geht davon aus, dass der Vertrag gebunden ist an den bisherigen Wohnraum, irrt er hier?
Zitat... und wenn A nicht die Leitung gemietet hat, sondern lediglich einen Vertrag hat, dann sollte er den doch mitnehmen können ohne einen Neuanschluss zu beantragen? A geht davon aus, dass der Vertrag gebunden ist an den bisherigen Wohnraum, irrt er hier? :
A muß unterscheiden zwischen Vertrag und Telefonnummer.
Stichwort Rufnummer portieren.
Zieht A in den selben Vorwahlbereich, kann er seine Festnetznummer mitnehmen.
Zieht er von Hamburg nach München, könnte der Vertrag bestehen bleiben aber er
könnte die Nummer nicht mitnehmen.
https://www.ummelden.de/rufnummernmitnahme-festnetz.html
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 04.10.2016 16:39
Vielen Dank für die Antwort @charly ... wie ist das mit dem Vertrag nun, kann A ihn mitnehmnen oder ist er an die alte Wohnung gebunden? Ich rate A mal dazu, mit seinem Anbieter Kontakt aufzunehmen.
-- Editiert von AltesHaus am 04.10.2016 19:34
Wenn die Firma X am neuen Wohnort Internet und Telefon bereitstellen kann und A bei Firma X bleiben möchte, kann der Vertrag mitgenommen werden. Dazu wäre nur die Beantragung eines Umzugs notwendig gewesen.
A hat das anscheinend nicht gewusst, weil er statt dessen gekündigt hat. Damit hätte er sich den ganzen Ärger sparen können. Wenn er wie Charly schrieb innerhalb des gleichen Vorwahlbereiches umgezogen ist, hätte er sogar die Rufnummer mitnehmen können, ansonsten jedoch nicht.
A sollte, wie du schon schriebst, mit Firma X Kontakt aufnehmen und fragen, ob er die Kündigung zurückziehen und statt dessen den Umzug beauftragen kann.
ZitatA sollte, wie du schon schriebst, mit Firma X Kontakt aufnehmen und fragen, ob er die Kündigung zurückziehen und statt dessen den Umzug beauftragen kann. :
Das wird nicht mehr funktionieren, A´s Rufnummer wurde ja bereits an den Nachmieter weitergegeben.
Zitates ist so, dass der Nachmieter die gleiche FN-Nr. erhalten hat wie A .. :
Und da frage ich mich, wie das möglich ist, denn der Vertrag inkl. alter Rufnummer läuft ja noch bis Juni 2017.
Firma X hätte es sich hier dann aber auch etwas zu einfach gemacht, die Rufnummer hätte zumindest bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit nicht neu vergeben werden dürfen.
Da ich mir das bei einem Telekommunikationsunternehmen aber auch nicht wirklich vorstellen kann, hab ich eine ganz andere Vermutung.
Für mich sieht es eher danach aus, dass X den Anschluss nicht abgeschaltet hat (da kein Umzug angemeldet) und der Nachmieter aktuell den Vertrag von A nutzt.
-- Editiert von spatenklopper am 07.10.2016 12:47
ZitatUnd da frage ich mich, wie das möglich ist, denn der Vertrag inkl. alter Rufnummer läuft ja noch bis Juni 2017. :
Oder der Vertrag läuft gar nicht mehr und es wird nur Schadenersatz für vorzeitige Beendigung berechnet oder es gab eine Verzichtserklärung bezüglich der Rufnummer.
Zitat:ZitatA sollte, wie du schon schriebst, mit Firma X Kontakt aufnehmen und fragen, ob er die Kündigung zurückziehen und statt dessen den Umzug beauftragen kann. :
Das wird nicht mehr funktionieren, A´s Rufnummer wurde ja bereits an den Nachmieter weitergegeben.
Sofern A in einen anderen Vorwahlbereich umgezogen ist, spielt das keine Rolle mehr.
Falls tatsächlich der Anschluss noch nicht stillgelegt wurde und der Nachmieter von A diesen nutzt, sollte eine Mitnahme der Rufnummer (innerhalb des gleichen Vorwahlbereiches) noch möglich sein, sofern X der Rücknahme der Kündigung und einem Umzug zustimmt.
Diesbezüglich würde ich auch dringend mal bei X anfragen, ob der Anschluss von A tatsächlich noch geschaltet ist (und falls nein, warum der Nachmieter die Rufnummer von A zugeteilt bekommen hat - für die er ja noch bezahlt).
ZitatOder der Vertrag läuft gar nicht mehr und es wird nur Schadenersatz für vorzeitige Beendigung berechnet oder es gab eine Verzichtserklärung bezüglich der Rufnummer. :
Schadenersatz wird doch normalerweise als Einmalbetrag eingefordert. Der Schilderung von AltesHaus entnehme ich, dass A weiterhin seine monatliche Grundgebühr bis zum Vertragsende im Juni 2017 bezahlt. Ich bin daher der gleichen Meinung wie spatenklopper, dass der Vertrag derzeit noch regulär bis zum genannten Vertragsende läuft.
Die Schilderung deutet eher auf eine Anschlußübernahme hin! Dabei entsteht aber gegen den Vorbesitzer kein Zahlungsanspruch für die Rest-Vertragslaufzeit. X wäre dann kein Schaden entstanden!
Normalerweise werden Rufnummern für mind. 6 Monate eingefroren und nicht sofort für andere Kunden freigegeben. So lange der Inhaber der Nummer diese nicht per Übernahme freigegeben hat, kann er (Adresse im Vorwahlbereich vorausgesetzt) die Rufnummer zu einem anderen Anbieter oder freien VoIP-Provider portieren. Auf die Portierung besteht ein Rechtsanspruch. Wurde die Nummer bereits neu vergeben, könnte der Provider ein Problem bekommen.
AltesHaus müßte jetzt genauer darlegen wie er und mit welcher Begründung gekündigt hat. Ist dem Provider die eue Anschrift bekannt? Die Angabe des Providers wäre auch interessant. Im Falle eines konventionellen Anschlußes (kein VoIP) ist die Nutzung durch den Nachmieter durch Anstöpseln eines Telefones möglich und der Anschlußinhaber zahlt die Rechnung!?
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