Hallo Mitglieder,
ich benötige eine Information, meine Frau arbeitet bei einer Dame, die recht vermögend ist als Haushälterin, hier wurde mündlich und per Handschlag auch unter Zeugen ein Vertrag abgeschlossen, der beinhaltet, das meine Frau sich um Sie sozusagen kümmert und als Gegenleistung übergibt Sie nach ihrem Ableben die Immobilie in der wir leben.
Jetzt meine Frage, um auch ganz sich zu gehen das alles richtig läuft, wie können wir das schriftlich festlegen, ist es ratsam hier einen Anwalt zu Konsultieren der einen Vertrag aufsetzt.
MfG
Vertrag - Abmachung
25. September 2018
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Frage vom 25. September 2018 | 22:15
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag - Abmachung
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#1
Antwort vom 26. September 2018 | 00:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119343 Beiträge, 39713x hilfreich)
Zitathier wurde mündlich und per Handschlag auch unter Zeugen ein Vertrag abgeschlossen, der beinhaltet, das meine Frau sich um Sie sozusagen kümmert und als Gegenleistung übergibt Sie nach ihrem Ableben die Immobilie in der wir leben. :
Zitatwie können wir das schriftlich festlegen, :
Wenn die Dame kooperiert, sollte es kein Problem sein das man einen Anwalt sucht, der einen entsprechenden Vertrag aufsetzt und das man diesen dann notariell beglaubigen lässt.
#2
Antwort vom 26. September 2018 | 08:02
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Zitatund als Gegenleistung übergibt Sie nach ihrem Ableben die Immobilie in der wir leben. :
Das geht ja nur falls es bis dahin ein Testament gibt. Wenigstens das Wohnrecht sollte jetzt schon eingetragen werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. September 2018 | 20:01
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
DANKE für die Informationen, sollte ich ein Anwalt konsultieren um den entsprechenden Vertrag aufsetzen welche kosten können da auf uns zukommen bzw ungefähre Höhe.
MfG
#4
Antwort vom 28. September 2018 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119343 Beiträge, 39713x hilfreich)
Zitatwelche kosten können da auf uns zukommen bzw ungefähre Höhe. :
Das kommt auf den Wert des Hauses an.
Das kann man den Anwalt / Notar vor Beauftragung fragen, der rechnet das dann aus.
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