Vertrag - Abmachung

25. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bart70
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag - Abmachung

Hallo Mitglieder,

ich benötige eine Information, meine Frau arbeitet bei einer Dame, die recht vermögend ist als Haushälterin, hier wurde mündlich und per Handschlag auch unter Zeugen ein Vertrag abgeschlossen, der beinhaltet, das meine Frau sich um Sie sozusagen kümmert und als Gegenleistung übergibt Sie nach ihrem Ableben die Immobilie in der wir leben.

Jetzt meine Frage, um auch ganz sich zu gehen das alles richtig läuft, wie können wir das schriftlich festlegen, ist es ratsam hier einen Anwalt zu Konsultieren der einen Vertrag aufsetzt.

MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Bart70):
hier wurde mündlich und per Handschlag auch unter Zeugen ein Vertrag abgeschlossen, der beinhaltet, das meine Frau sich um Sie sozusagen kümmert und als Gegenleistung übergibt Sie nach ihrem Ableben die Immobilie in der wir leben.





Zitat (von Bart70):
wie können wir das schriftlich festlegen,

Wenn die Dame kooperiert, sollte es kein Problem sein das man einen Anwalt sucht, der einen entsprechenden Vertrag aufsetzt und das man diesen dann notariell beglaubigen lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Bart70):
und als Gegenleistung übergibt Sie nach ihrem Ableben die Immobilie in der wir leben.


Das geht ja nur falls es bis dahin ein Testament gibt. Wenigstens das Wohnrecht sollte jetzt schon eingetragen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bart70
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

DANKE für die Informationen, sollte ich ein Anwalt konsultieren um den entsprechenden Vertrag aufsetzen welche kosten können da auf uns zukommen bzw ungefähre Höhe.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Bart70):
welche kosten können da auf uns zukommen bzw ungefähre Höhe.

Das kommt auf den Wert des Hauses an.
Das kann man den Anwalt / Notar vor Beauftragung fragen, der rechnet das dann aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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