Servus, erstmal - ich bin Österreicher.
Ja, man stelle sich vor, wir surfen fast nur auf deutschen Seiten
Zu meinem Problem:
Ich bin Telering Kunde und wurde über eine Vertragsverlängerung informiert. Also in den nächsten Shop - und habe mir ein neues Gerät für 85€ andrehen lassen + Vertragsverlängerung.
Dabei wurde auch gleich der Tarif gewechselt.
Jetzt habe ich bei der Konkurrenz allerdings ein WESENTLICH besseres Angebot gesehen, das neue von Orange (iPhone um 1€/19€pMonat).
Dieses möchte ich unbedingt haben!
Meine Telering Vertragsverlängerung ist noch nicht komplett gültig, da ich noch eine Kopie mit Lichtbildausweis nachbringen muss (zu gegebenem Zeitpunkt nix dabei gehabt).
Zudem liegt diese erst ca. 5 Tage zurück.
Kann ich hier wie bei einem "Kauf" zurücktreten?
Und wie verhält sich das mit Vertragsverlängerungen?
Ich möchte da unbedingt raus, sonst beiß ich mir echt hinten rein.
mfg,
Markus
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Vertrag Abgeschlossen + Prämie -- noch kündbar?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Nach deutschem Recht vermutlich ja - aber ob nach österreichem Recht ...???
Bislang habe ich noch keinen Rechtsfall hier aus dem räuberischen Alpenland gesehen.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
quote:
Nach deutschem Recht vermutlich ja
Wo ist denn hier der Fernabsatz?
Das Beibringen der Lichtbildkopie ist ja wohl eher eine vertragliche Nebenpflicht und keine auflösende Bedingung, durch deren Nichterfüllung man den geschlossenen Vertrag torpedieren könnte.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Desshalb frage ich ja nach!
Im Vertrag selbst steht natürlich nichts davon, dass ich diesen eventuell binen 2 Wochen wieder kündigen kann.
Und ein Gesetzbuch mit 5000 Seiten tu' ich mir nicht an, wenn sich das Problem eventuell durch ein bisschen Kommunikation in diesem Forum beheben lässt.
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Zitat:Wo ist denn hier der Fernabsatz?
Bei einigen Anbietern ist der Shop-Vertrag identisch zum Fernvertrag, was ich auch für sinnvoll und kundenfreundlich halte. Aber wie erwähnt - wie das im Austria-Recht aussieht ......... ????
@Markus: aber den Vertrag hast du dir wenigstens vor der Unterschrift durchgelesen? Und da steht nichts vom Rücktritt/Widerruf?
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert am 12.12.2009 02:58
Erm, nein, das was ich unterschrieben habe war der Vertragswechsel. Ich habe also praktisch meinen alten Vertrag gekündigt und danach einen neuen erstellt.
Im Nachhinein war das wirklich saudumm.
Ich hätte mich vorher wenigstens erkundigen können, was es sonst noch gibt ...
Wie meinst du das mit dem Fernvertrag? Denkst du ich kann 2 Wochen lang so eine ""bestellung"" (mal vorsichtig ausgedrückt) stornieren?
Übirgens, in Österreich ist so gut wie alles identisch zu Deutschland.
Was du meinst ist die Schweiz, das ist ein ganz anderes Eck, da nicht-EU
mfg,
Markus
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quote:
Bei einigen Anbietern ist der Shop-Vertrag identisch zum Fernvertrag
Das Argument verstehe ich nicht.
Wenn derjenige im Laden den Vertrag geschlossen hat, ist es kein Fernabsatz, auch wenn der Shop den Vertrag wiederum zum Mobilfunkanbieter faxt oder verpostet.
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Wer sagt denn was von Fernvertrag ...
In manchen seriösen deutschen Shops (Minderzahl) wird unabhängig vom Fernabsatz ein Rücktrittsrecht freiwillig eingeräumt. Wurde auch hier verschiedentlich berichtet.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Ich gehe mal davon aus, wenn im Vertrag sowas stünde, müßte der TE hier nicht fragen, ob er zurücktreten kann.
Außer er liest den Vertrag immer noch nicht, was auch nicht wundern würde, aber ich glaube ja noch an das Gute im Menschen - und im Österreicher.
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Tja - 1500 Beiträge früher hatte ich auch noch eine etwas andere Meinung! Leider wird meist zuerst gepostet, da das Kleingedruckte mühselig zu lesen ist und der Browser doch viel bequemer ist. Ich bin jedenfalls sehr skeptisch geworden
In der Fallbeschreibung war zudem nicht ersichtlich, ob der Kaufvertrag bereits teil-abgewickelt war, z.B. ob die Ware übergeben wurde o.a.(andrehen lassen?). Wenn der Vertrag nicht wirksam von beiden Seiten vereinbart ist, besteht ohnehin die Möglichkeit den Vertragsabschluß zu unterlaufen.
Allen Mit-Diskutanten einen guten Rutsch!
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
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