Versatel-Vertrag kündbar?

18. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
HagenTom
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Versatel-Vertrag kündbar?

Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann schnell geholfen werden.
Folgendes:
Ich bin seit 3 Jahren Internetkunde bei Versatel. Im März habe ich den Vertrag verlängert.(Telefonisch)
Ich habe einen neuen Tarif (16000 er Leitung) gebucht. Die Dame am Telefon versicherte mir das seitens Versatel 15000 kb/s locker machbar seien.
Das war aber dann nicht der Fall. Permanente Verbindungsabbrüche und eine Geschwindigkeit von 10000 waren der Fall.
Ein Techniker schraubte die Bandbreite nun auf 10000 kb/s runter, damit alles stabil läuft.
Nun hatte ich noch ne Geschwindigkeit von 9000 kb/s.
Versatel meinte nur das alles im aktzepabelen Bereich liegen würde.
Ich hatte mich damit nicht zufrieden gegeben und per Einschreiben erst darauf gepocht in meinen alten Tarif zurückkehren zu können. Mit dem Ergebnis das Versatel dies Abgelehnt hat und auf meine Vertragsdauer hingewiesen hat.
Im 2. und 3. Einschreiben habe ich nach einer sofortigen Auflösung des Vertrages verlangt.
Mit einem Teilerfolg, Versatel bietet mir nun an, einen neuen Vertrag mit meinem alten Tarif abzuschließen.
Nun meine eigentlich Frage:
Wenn ich diesen neuen Vertrag nun telefonisch abschließe und ich diesen innerhalb der Frist von 2 Wochen per Einschreiben kündige, kann Versatel dann was dagegen machen?
Hätte ich damit ne Chance? Oder bin ich dann irgendwie wieder an meinem alten Vertrag gebunden?
Ich hoffe Ihr könnt mir schnell helfen, da Versatel mich heute noch anrufen wird.

Danke und Gruß.

-- Editiert am 18.05.2009 17:10

-- Editiert am 18.05.2009 17:15

-- Editiert am 18.05.2009 17:22

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HagenTom
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat niemand einen Rat?

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#2
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Hat niemand einen Rat?

Wie wäre es mit: "Geduld"?

Wenn die Zustimmung zu einer Vertragsauflösung an die Bedingung "neuer Vertrag zu alten Bedingungen" geknüpft ist, können Sie das selbstverständlich nicht dadurch umgehen, daß Sie den neuen Vertrag dann widerrufen.

Dann wäre die Zustimmungsbedingung ja nicht erfüllt und somit die Zustimmung des Anbieters zur Auflösung des aktuellen Vertrages hinfällig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HagenTom
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke erstmal für die Hilfe.
Wie erfahre ich das wenn der Vertrag telefonisch abgeschlossen wird? Sollte ich vielleicht darauf bestehen das mir ein Vertragsentwurf zugeschickt wird um ihn auf diese Klausel zu untersuchen?
Ich möchte halt unbedingt weg von Versatel.

-- Editiert am 18.05.2009 17:42

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#4
 Von 
HagenTom
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich habe den neuen Vertrag nun telefonisch abgeschlossen und darum gebeten das Versatel mir alle Vertragsbedingungen schriftlich zukommen lässt. Darin steht nichts von irgendwelchen Bedingungen bezüglich des alten Vertrages. Nur das man den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Allerdings ist mir aufgefallen das der alte (16 000) und der neue Vertrag (6000) die gleiche Vertragsnummer haben.
Wie verhält sich das nun wenn die den Vertrag fristgerecht widerrufe?

Danke vielmals und Gruß



-- Editiert am 26.05.2009 11:05

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

"Wie verhält sich das nun wenn die den Vertrag fristgerecht widerrufe?"

Wolltest du nicht kündigen?
Vertrags-NUMMERN sind irrelevant nach Widerrufsrecht. Ich fürchte, man wird dann den bisherigen 16k-Vertrag, der ja abgelöst werden sollte, wieder aufleben lassen.

Ob man den Neuvertrag (6k) als konkludentes Handeln gemäß deinen Einschreiben ansehen kann, ....?
Probier es doch aus und streiche Passagen mit 24 Monaten Bindung und versuche damit auf den alten Zustand zurückzukommen. Aber ob das klappt bezweifel ich.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#6
 Von 
HagenTom
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich sollte es heißen:

Wie verhält sich das nun wenn ICH den Vertrag fristgerecht widerrufe?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HagenTom
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe soeben noch die AGB´s im Briefkasten gehabt und gelesen. Auch da ist wie in der Widerrufsbelehrung nichts zu finden.
Die Dame am Telefon sagte das der "alte" Vertrag erlischt, wenn der neue am 01.06. in Kraft tritt...
Also könnte/müsste doch ne Chance bestehen, wenn ich den neuen Vertrag am 01.06. widerrufe?!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Diese Tricksituation wird nicht dazu führen aus der aktuellen Vertragssituation zu kommen (Persönliche Einschätzung). Solche Sondersituationen werden natürlich nicht in AGB beschrieben. Versatel wird argumentieren: "Nur mit In-Krafttreten des Neuvertrages kann der 16k-Vertrag deaktiviert werden", d.h. bei Widerruf bleibt der teurere Vertrag.

"Ich bin seit 3 Jahren Internetkunde bei Versatel." und die einzige Chance sehe ich in einer fristgerechten Kündigung - frühestens aufbauend auf dem alten Vertrag und das ist schon sehr optimistisch. Ansonsten gelten 12 bzw. 24 Monate basierend auf dem 16k-Vertrag.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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