Hallo zusammen..
Angeommen jemand kauft bei einem Versandhandel
einen Artikel "unter 20€ im Wert" und wartet auf eine Rechnung
um diese auch begleichen zu können,
aber es kommt keine.
Plötzlich nach ca 1,5 Jahren flattert dann eine 1. Zahlungserinnerung/Mahnung ins Haus,
ist diese Forderung bis dahin bereits verjährt da der Verkäufer ja keine Rechnung Damals schickte,oder nicht?
Bestellt wurde im Sebtember 2005
Zahlungserinnerung heute!
Ich frage dieses,da es mir selbst passierte,ich aber im moment den Betrag beim besten Willen nicht aufbringen kann und mir der Versandhandel keine Zahlungsaufschub bis 05/2007 geben will.
Danke
-----------------
"stehe immer zu deiner Meinung
aber sehe auch ein wenn du Unrecht hast"
Verjährung? Verkäufer schickte damals keine Rechnung
29. März 2007
Thema abonnieren
Frage vom 29. März 2007 | 19:29
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 11x hilfreich)
Verjährung? Verkäufer schickte damals keine Rechnung
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#1
Antwort vom 29. März 2007 | 20:28
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
ist diese Forderung bis dahin bereits verjährt
Forderungen aus 2005 verjähren zum 31.12.2008.
#2
Antwort vom 29. März 2007 | 20:29
Von
Status: Lehrling (1398 Beiträge, 260x hilfreich)
Eine Verjährung liegt vorliegend noch nicht vor. Sie müssen bezahlen.
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#3
Antwort vom 29. März 2007 | 20:32
Von
Status: Lehrling (1398 Beiträge, 260x hilfreich)
@ Mareike
24 Sekunden!!!
#4
Antwort vom 29. März 2007 | 20:53
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 11x hilfreich)
Vielen Dank für ihre Antworten!
#5
Antwort vom 30. März 2007 | 02:41
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
24 Sekunden!!!
Strike! ;-)
#6
Antwort vom 30. März 2007 | 03:40
Von
Status: Lehrling (1242 Beiträge, 322x hilfreich)
quote:
einen Artikel unter 20€ im Wert
quote:
aber im moment den Betrag beim besten Willen nicht aufbringen kann
Er kann wirklich keine 20 Euro aufbringen? Dann wird er wohl demnaechst sehr viel mehr aufbringen muessen.
Gruss
CAM
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