Verjährung? Verkäufer schickte damals keine Rechnung

29. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
YAMY30
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 11x hilfreich)
Verjährung? Verkäufer schickte damals keine Rechnung

Hallo zusammen..

Angeommen jemand kauft bei einem Versandhandel
einen Artikel "unter 20€ im Wert" und wartet auf eine Rechnung
um diese auch begleichen zu können,
aber es kommt keine.
Plötzlich nach ca 1,5 Jahren flattert dann eine 1. Zahlungserinnerung/Mahnung ins Haus,
ist diese Forderung bis dahin bereits verjährt da der Verkäufer ja keine Rechnung Damals schickte,oder nicht?

Bestellt wurde im Sebtember 2005
Zahlungserinnerung heute!

Ich frage dieses,da es mir selbst passierte,ich aber im moment den Betrag beim besten Willen nicht aufbringen kann und mir der Versandhandel keine Zahlungsaufschub bis 05/2007 geben will.

Danke



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"stehe immer zu deiner Meinung
aber sehe auch ein wenn du Unrecht hast"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ist diese Forderung bis dahin bereits verjährt

Forderungen aus 2005 verjähren zum 31.12.2008.

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Eine Verjährung liegt vorliegend noch nicht vor. Sie müssen bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ Mareike

24 Sekunden!!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
YAMY30
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

24 Sekunden!!!

Strike! ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
einen Artikel unter 20€ im Wert


quote:
aber im moment den Betrag beim besten Willen nicht aufbringen kann


Er kann wirklich keine 20 Euro aufbringen? Dann wird er wohl demnaechst sehr viel mehr aufbringen muessen.

Gruss
CAM

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