Hallo,
ich habe in 1994 jemanden ein Privatderlehen gegeben, welches am 30.07.094 zurückgezahlt werden sollte. Da diese Person damals zahlungsunfähig war, hab ich bis heute nie versucht, dies einzufordern auf dem offiziellem Weg. Ist dies verjährt (3 Jahre oder 30 Jahre), bestehen noch Chancen ...
Besten Dank.
mfg
CB
Verjährung Privatdarlehen
6. Mai 2008
Thema abonnieren
Frage vom 6. Mai 2008 | 08:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Privatdarlehen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Mai 2008 | 10:57
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Art. 229 §6 IV EGBGB besagt, daß ab 1.1.2002 die dreijährige Verjährungsfrist gilt, d.h. zum 31.12.2005 wäre der Anspruch verjährt, auch wenn er nach dem alten BGB erst nach 30 Jahren verjährt wäre.
#2
Antwort vom 6. Mai 2008 | 11:57
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Genau, der Anspruch ist verjährt, so Sie keinen vollstreckbaren Titel erwirkt haben.
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
28 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten