Wir haben einen Bauvertrag mit einem Unternehmer geschlossen. Der Vertragsschluss lief so ab:
Wir bekamen EINEN Blanko- Vertrag ohne Unterschriften und sollten den unterschrieben zurück schicken. Das haben wir getan und bekamen nun genau diesen Vertrag zurück geschickt- kopiert (d.h. unsere Unterschriften waren auch kopiert). Auf dieser Kopie hatte der Bauunternehmer unterschrieben (also seine Unterschrift im Original).
Wir ahben jetzt also einen Vertrag zuhause, auf dem UNSERE Unterschriften in Kopie sind und SEINE Unterschriften Original.
Ich kenne das eigentlich so, dass jeder ein Exemplar erhält, auf dem beide Parteien ORIGINAL unterschreiben!
Ist so ein Vertrag eigentlich juristisch gesehen gültig??
Oder sollten wir noch auf einen Vertrag mit Original- Unterschriften bestehen?
Unterschrift in Kopie gültig??
9. Juni 2005
Thema abonnieren
Frage vom 9. Juni 2005 | 11:10
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterschrift in Kopie gültig??
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Juni 2005 | 11:35
Von
Status: Praktikant (656 Beiträge, 113x hilfreich)
Sicher es ist gültig, wenn du möchtest Du kann noch einmal im Original unterschreiben, brauchst Du aber nicht.
MfG
#2
Antwort vom 9. Juni 2005 | 13:46
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Jeder der Vertragsparteien besitzt einen Vertrag mit der Originalunterschrift des Vertragspartners, und das ist völlig in Ordnung, wie von Audio schon gesagt.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Juni 2005 | 12:57
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 5x hilfreich)
Danke, da bin ich aber beruhigt!!
#4
Antwort vom 10. Juni 2005 | 18:43
Von
Status: Praktikant (656 Beiträge, 113x hilfreich)
Gerne!
Freu Ikarus, bin auch immer Deine Meinung.
Und jetzt?
Schon
268.202
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten