Unterschrift gefälscht/Vertrag gefälscht

20. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
dealer4free
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)
Unterschrift gefälscht/Vertrag gefälscht

Hallo,
wir haben folgenden Musterfall von unserer Dozentin bekommen und wir sind uns in der Lerngruppe uneinig.

Familie A hat ein gemeinsames Konto. Frau A kümmert sich ums Konto.

Frau A teilt ohne Wissen von Herrn A das gemeinsame Konto auf und lässt sich eine Summe X auszahlen. (1)

Hier fälscht Frau A das Aufteilungsschreiben.

Ein halbes Jahr später, überredet Frau A Herrn A eine gewisse Summe abzubuchen. (2)

Herr A ist im Glaube, dass sich noch mehr auf dem Konto befindet, also stimmt er zu.

Nun trennen sich die Wege der Familie A und es ist keine Kommunikation. Herr A heisst jetzt Herr B.

Die Bank schreibt Frau A und Herrn B an, was gemacht werden soll mit dem Rest auf dem Konto. Herr A überlegt 2 Monate und möchte dann eine Teilung. (3)

Die Bank hat aber bereits ein Schreiben von Frau A erhalten mit der Kündigung. Frau A bekommt alles überwiesen.

Herr A fordert das Kündigunsschreiben an. Es stellt sich heraus, dass Frau A die Kündigung von (2) kopiert und abgegeben hat.

Fragen:
1.Wie hat sich Herr A jetzt zuverhalten? Welcher Tatbestand ist hier erfüllt?

2. Kann Herr A das Geld von der Bank zurückfordern? Ist die Bank auch haftbar, da Sie Herrn B angeschrieben hat, aber eine alte Unterschrift bekommen hat(Name hat sich geändert)












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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Hier fälscht Frau A das Aufteilungsschreiben.


In wiefern denn? Wenn sie eine Kontovollmacht hat, kann sie doch mit dem Konto machen, was sie will, ohne irgendwelche Schreiben fälschen zu müssen.

quote:
Es stellt sich heraus, dass Frau A die Kündigung von (2) kopiert und abgegeben hat.


Was für eine Kündigung? Du hast doch bei (2) stehen "Ein halbes Jahr später, überredet Frau A Herrn A eine gewisse Summe abzubuchen. "

quote:
Welcher Tatbestand ist hier erfüllt?


Unklar. Urkundenfälschung kann sein, dafür ist die Sachverhaltsdarstellung aber zu wirr.

Unterschlagung ist denkbar, wenn Frau A sich die gemeinsamen Gelder angeeignet hat.

quote:
Kann Herr A das Geld von der Bank zurückfordern?


Unklar. Wo hätte sich die Bank denn fehlerhaft verhalten? Und wenn Frau A sowieso Kontovollmacht hat, ist völlig egal, ob sie unnötigerweise auch noch Dokumente gefälscht hat, weil sie sowieso das Geld hätte verschieben können, wie sie lustig ist.

quote:
Ist die Bank auch haftbar, da Sie Herrn B angeschrieben hat, aber eine alte Unterschrift bekommen hat(Name hat sich geändert)


Du meinst, weil das Dokument mit "Herr A" unterschrieben ist? Nicht unbedingt; Herr A/B ist ja nicht mal rechtlich gezwungen, eine bestimmte Unterschrift zu verwenden. Eine Sorgfaltspflichtverletzung sehe ich allein darin noch nicht.

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#3
 Von 
dealer4free
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Also ich werde es mal anders formulieren.

Also Frau A und Herr A sind verheiratet und haben ein gemeinsames Konto. Beide haben hierfür unterschrieben und es können auch nur Beträge abgehoben werden, wenn beide dafür unterschreiben.
A)Nun hat Frau A nach 2 Jahren die Unterschrift von Herrn A gefälscht(komplett andere Unterschrift als im Vertrag) und sich auf ihr Konto Geld überwiesen.

b)Ein halbes Jahr später überredet Frau A ihren Mann zusammen Geld abzuheben. Herr A unterschreibt natürlich mit der gleichen Unterschrift wie auf dem Vertrag.

Weitere 2 Jahre später.

Frau A und Herr B(hat wieder seinen richtigen Namen angenommen) werden von der Bank angeschrieben(Brief an Frau A und an Herr B(neuer Nachname ist der Bank bekannt)). Sie leben jetzt getrennt und die Bank will wissen, was passieren soll. Herr B ruft die Bank an und informiert Sie, dass kein Kontakt mehr besteht mit Frau A. Bank und Herr B einigen sich, dass Herr A das Dokument unterschreibt, der Bank schickt und dass die Bank dann mit Frau A spricht und sie auch unterschreiben lässt. Nun verreist Herr B und schickt nix der Bank und kommt nach 2 Monaten wieder.

Jetzt ruft Herr B die Bank an und will noch mal Details besprechen( Teilung etc.).Die Bank bestätigt, dass der Vertrag bereits gekündigt ist und Restguthaben an das Konto auf dem Kündigungsschreiben geschickt wurde.
Herr B fordert das Schreiben an.

Das Schreiben wurde von Frau A kopiert. Sie nahm hierzu als Vorlage das Schreiben aus dem Tatbestand B. Änderte die Kontodaten und das Datum.

Bank zahlte aus.


Gruppenresultat.

Herr B kann seine Frau auf Unterschlagung und Urkundenfälschung anklagen. Herr B kann das Geld von der Bank anfordern, da der Vertreter der Bank die Unterschriften nicht kontrolliert hat. Ebenfalls hätte die Bank beim Kündigungsschreiben eine Sorgfaltspflicht. Sie erhielten einen alten Vertrag, wo der Vetreter der Bank bereits unterschrieben hat und einfach nur die Daten geändert wurden. (Die Fälschung ist auf dem Original zu erkennen).

Der Vertreter der Bank (Betreuer des Kontos) hätte hier schon Alarm schlagen müssen, da mit Herrn B etwas anderes besprochen war und die alten Unterschriften und eine gemeinsame Anschrift verwendet wurde.


Richtig analysiert?

Also muss

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#5
 Von 
dealer4free
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)

Natürlich habe ich die fragen und den Fall ein bisschen verändert, damit nicht jeder gleich drauf kommt.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Herr B kann seine Frau auf Unterschlagung und Urkundenfälschung anklagen.

Sofern Herr B nicht Staatsanwalt ist, wäre das falsch.
Jedoch bliebe es ihm unbenommen den Weg eines jeden Normalbürger zu beschreiten.



quote:
Herr B kann das Geld von der Bank anfordern, da der Vertreter der Bank die Unterschriften nicht kontrolliert hat. Ebenfalls hätte die Bank beim Kündigungsschreiben eine Sorgfaltspflicht.

Korrekt Er kann es forndern, denn fordern kann jeder eigentlich alles.
Vermutlich wird er jedoch die Bank verklagen müssen und dann entsprechende Beweisführung erbringen müssen.



quote:
Sie erhielten einen alten Vertrag, wo der Vetreter der Bank bereits unterschrieben hat und einfach nur die Daten geändert wurden. (Die Fälschung ist auf dem Original zu erkennen).

???
Was für einen Vertrag? Wo kommt der her und was hat der mit dem Kündugnungschreiben zu tun?

quote:
Bank und Herr B einigen sich, dass Herr A das Dokument unterschreibt,

Wurde denn Herr A nachweislich darüber informiert? Von wem?
Existiert ein gerichtsfester Nachweis der Vereinbarung von Bank und Herrn B?



quote:
Der Vertreter der Bank (Betreuer des Kontos) hätte hier schon Alarm schlagen müssen, da mit Herrn B etwas anderes besprochen war und die alten Unterschriften und eine gemeinsame Anschrift verwendet wurde.

Wegen was denn?
Unterschreiben kann man wie man möchte und eine Versöhnung liegt auch im Rahmen des möglichen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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