Unitymedia: Geldforderung ohne Vertrag! Was tun?

11. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
VerenaJ
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unitymedia: Geldforderung ohne Vertrag! Was tun?

Hallo,
ich habe seit längerem Ärger mit der Unitymedia und ich hoffe, hier kann mir jemand helfen (:

Im Prinzip geht es darum, dass ich keinen Vertrag unterschrieben habe, mittlerweile allerdings (zieht sich seit Oktober 2007) eine Rechnung vom Anwalt bekam; meine Frage ist hierzu, ob das legitim ist und ob ich bezahlen muss.

Dürfen die das?
Ich würde nur ungern die Zahlung verweigern und dann eine Kontopfändung am Hals haben, daher wollte ich nachfragen.

Mir ist bewusst, dass die Antworten nicht verbindlich sind, aber vielleicht hat ja jemand bereits Erfahrung mit der Unitymedia gemacht und kann mir sagen, wie es bei ihm lief.

Details versende ich dann auch gern als PM oder so, möchte hier nicht alles zuspammen.

Herzlichen Dank im Voraus (:


Verena

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Da braucht man schon mehr Infos. Wofür wird denn Geld gefordert? Hatten Sie mal einen Vertrag? Woher kennt Unitymedia Ihre Daten, wenn Sie nicht deren Vertragspartner sind/waren?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Valentau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 13x hilfreich)

Geht mir ganz genauso,
auf die Forderung in Höhe von 853,22€ legte ich Widerspruch ein, mit der Begründung, dass ein Versehen vorliegen muss, da ich nie einen Vertrag unterzeichnete und nichtmal einen Fernseher besitze...
Das Inkasso-Unternehmen ist die Fa. Kohl, die mir auf meinen Widerspruch mitteilte, dass ein rechtsgültiger Vertrag vorliegen würde und "Ein Formerfordernis liegt nicht vor, so dass auch kein schriftlicher Vertrag vorzulegen ist"
Der Ausgleich der Forderung wird bis zum 25.06.2008 erwartet...

Wie kann sowas sein?
Wo haben die meine Adresse her?
Ist es gängige Praxis in diesem Unternehmen Leute auf gut Glück anzuschreiben und Geld zu Fordern?
Kann es sein, dass ich einen Vertrag abschliesse ohne ihn zu sehen, geschweige denn zu unterschreiben?
Kann ich mir jetzt auch Adressen aus dem Telefonbuch suchen und auf gut Glück Rechnungen versenden?

Im übrigen war dieser Anschluss für das Kabelfernsehen sowieso verplombt, so dass ich es nicht hätte nutzen können, selbst wenn ich gewollt hätte...

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)



Und wo ist dann das Problem ??? Das sollte man denen mitteilen und fertig.

Es kann aber durchaus ein nicht schriftlicher Vertrag durch Übernahme einer Wohnung entstehen, so wie es bei Strom/Gas etc. ist. Kann auch Mit-Schuld des Vermieters sein.
Aber auch hier wieder zu wenig sinnvolle Informationen und zudem in einem Fremd-Beitrag, was nicht sein sollte.



-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Valentau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 13x hilfreich)

Das Probelm ist, dass ich die Forderungen des Inkassounternehmens bekomme und ich so wenig Vertrauen in das deutsche Rechtssystem habe, dass ich mir echt vorstellen kann, dass ich das dann aus irgendwelchen Gründen doch zahlen muss...
Ich bin echt sooo sauer auf dieses Unternehmen, wenn ich das echt zahlen muss, dann tret ich den Geschäftsführern die Köpfe vom Hals, nachdem ich in einem Jahr mein Diplom hab, denn promovieren kann ich auch im Knast, kotzt mich echt an sowas...
Mit armen Leuten kann mans ja machen, wenn ich Kohle hätte, dann hätt ich eh schon einen Anwalt am Start und die hätten das sicher schon zurückgezogen... Es ist so schade, dass man keine echte Möglichkeit hat, sich gegen solche meiner Meinung nach kriminellen Machenschaften zu wehren..
UnityMedia verarscht mich und ich muss im Endeffekt vielleicht noch zahlen...
Ich sehe das nicht ein, für einen verplompten Kabelanschluss zu zahlen (war so ein Zettel dran, dass man sich strafbar macht usw.) den ich nicht hätte nutzen können, selbst wenn ich gewollt hätte...
Ich sehe nicht ein zu zahlen, wenn ich nie einen Hinweis darauf bekomme, dass ich etwas zahlen muss, sie hätten mich wenigstens mal anschreiben sollen mit dem Hinweis, dass ich ihrer Meinung nach in ein Vertragsverhältnis eingegangen bin, so das ich hätte kündigen können. Aber außer Werbung ist diese Mahnung des Inkassounternehmens das erste Mal, dass ich überhaupt was von dieser "unityMedia" höre...

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Dennoch geht's in diesem Thread eigentlich um die Frage von VerenaJ. Die hat den Beitrag ja gestartet. Wäre unfair, wenn diese durch den 'Threadeinbruch' untergehen würde.

Gruß
Xavienne

PS - für beide: Man kann sich - sofern man sich sicher(!) ist, keine Vereinbarung o.ä. eingegangen zu sein - natürlich wehren, indem man als letztes Mittel einfach nicht zahlt. Höflicherweise (oben gezeigter Stammtischjargon wäre eher kontraproduktiv) teilt man der Firma in diesem Zusammenhang mit, dass man keine diesbezügliche Vereinbarung kennt und deshalb auch keine Forderungen begleichen wird, wie Mr.Cool ja auch schon sagte. Zieht die Firma dann vor Gericht muss _diese_ beweisen, dass der Anspruch gerechtfertigt ist, nicht umgekehrt.

-- Editiert von xavienne am 14.06.2008 04:25:08

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TSB2000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,

nun ich habe das gleiche Problem, dieses zieht sich schon seid 2001 hin.

Eines Tages bekam ich eine Forderung des Inkasso Unternehmens " dohr "
Kabelanschluss ( isch )

Schön und was will ich damit? HABE KEIN Kabelanschluss je Beantragt, je einen Vertrag abgeschlossen, geschweige einen Fernsehapperat.

Wiedersprochen

Damit war der Fall für mich gegessen.

Denkste Schufa Eintrag, ja danke.

paar Jahre vergingen, bis ich mal wieder die letzte Zeit meine Schufa überprüft hatte und der " dohr " Eintrag noch immer drinne war ( ist )

Ich die wieder angeschrieben, hin und her, aber diese Bleiben Sturr.

Angeblich wäre ja Geld mal per Einzug an und nun kommt es " die Telekom " überwiesen worden. KLAR hatte bei der TELEKOM einen ISDN / DSL Anschluss.

Nun ist es nicht mehr die Telekom sondern Unitymedia, Forderungskonto und die ANGEBLICHE Kundennummer beigefügt.

Wieder wiedersprochen, lauf da gegen die Wand, kein Vertrag abgeschlossen, kein Fernseher, also warum einen Kabelanschluss?!?!

Ich habe auch NIE bezüglich eines Kabelanschlusses eine Rechnung erhalten, auch keine Mahnung.


Die Frage, woher haben die meine Daten, nun ganz einfach Internet.

Es muss so 2001 gewesen sein, wann genau weiß ich nicht, jedenfalls, war ich mit dem DSL Anschluss extrem unzufrieden und Internet via Kabel sollt möglich sein, ganz neu. Um zu erfahren ob es bei einem auch möglich ist, muss man seinde Daten eingeben, hab ich gemacht, mit dem ergebnis das zurzeit kein Internet via Kabelanschluss an dieser Adresse möglich sei. OK dann nicht.

Also wenn jede Anfrage gleich ein Vertrag ist, ja dann Gute Nacht.

Von Unitymedia habe ich trotz Aufforderung keine Rückmeldung erhalten, und " dohr " wiederholt sich.

Irgendeine Kontoabrechnung, der Übernahme, es fehlen meine Original Kundendaten, also ist es keine Original Abrechnung von Ish, KOMISCH.

Dann sollte ich doch schon an " ish " ( Telekom ) ja was gezahlt haben, KEIN NACHWEIS. Sehr Komisch

Einen Vertrag konnten die mir bis dato auch nicht schicken wo ich UNTERSCHRIEBEN habe.

Von " Dohr " ist bis dato KEIN TITEL gegen mich erwirkt worden, womit die 3 Jahre Rechnungsfrist ja auch abgelaufen wären, für eine Rechnung für die es NIEEEEE einen Vertrag gab.

Also alles Schreiben hat nich geholfen, nun überlege ich gegen Unitymedia und " dohr " Anzeige wegen Betrug oder der gleichen zu erstatten. Bin es Leid mit diesen.

Oder hat wer einen Tip ?

19x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.238 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen