Unitymedia DSL Vertrag online über Handyflash ohne unterschrift abgeschlossen - rechtsgültig?

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Unitymedia DSL Vertrag online über Handyflash ohne unterschrift abgeschlossen - rechtsgültig?

Ich habe einen Unitymedia DSL Vertrag über online Handyflash abgeschlossen. Es wurden aber keine unterschrieben Unterlagen o.ä. gefordert. Die Leitung wurde aktiviert und ich habe den Vertrag anschließend gekündigt.

Ich möchte die Leitung nun nicht mehr haben. Meine Frage ist nun, ob ich diesen Vertrag nun anfechten kann?

Danke und beste Grüße

-- Editiert von hanswurst31 am 15.10.2018 12:29

-- Editiert von Moderator am 15.10.2018 12:40

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
Meine Frage ist nun, ob ich diesen Vertrag nun anfechten kann?

Klar kann man das. Das kann man eigentlich immer.
Die Frage ist eher, ob man den erfolgreich anfechten kann.

Und da sehe ich keinen Grund für. Ein "ich mag jetzt nicht mehr" ist nämlich keiner.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
Die Leitung wurde aktiviert und ich habe den Vertrag anschließend gekündigt.

Damit ist der 24-monatige Vertrag sogar noch bestätigt worden, denn sonst wäre doch keine Kündigung notwendig.
Zitat:
Meine Frage ist nun, ob ich diesen Vertrag nun anfechten kann?
Auf welcher Grundlage? Ob man einen Vertrag mit oder ohne Unterschrift abschliesst spielt doch keine Rolle. Eine Anfechtung kann doch fast nur bei erheblichen Streitigkeiten über den Inhalt des Vertrages erfolgen. Und dazu wäre erst mal eine AGB-konforme Reklamation notwendig.

-- Editiert von Mr.Cool am 15.10.2018 14:33

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich frage mal anders: ich wollte zwar den Vertrag, habe mich aber nach Ablauf des Widerrufsrechts anders entschieden. Ich müsste also 24 Monate in dem Vertrag bleiben. Daher suche nach einer Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen. Leider habe ich auch bereits gekündigt. Kann ich denen nciht einfach sagen, dass cih nichts unterschrieben habe und damit durchkommen?

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nein, keine Chance!
Verträge sind einzuhalten und so ein Manöver ist untauglich und nach Lage der Dinge alles andere als geschickt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
Kann ich denen nciht einfach sagen, dass cih nichts unterschrieben habe und damit durchkommen?

Klar.
Auch 0,00001% Chance sind eine Chance ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke leute.

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