Hallo,
ich habe gestern meine Telekom Rechnung
erhalten. Ich soll neben den normalen Kosten fast 130 Euro für Verbindungen mit 9Live bezahlen, sprich ich soll in der Zeit von 18.30 Uhr bis 23.40 Uhr quasi ununterbrochen 9Live angewählt haben.
Tatsache ist, dass ich an diesem Tag tatsächlich (so blöd war) mehrfach mit 9Live telefoniert habe, aber ich habe, um Kosten zu beschränken, die Anrufe mitgezählt, und es waren nur 50 Anrufe (=25 Euro). Ich habe einen Zeugen, der beeiden kann, dass ich an diesem Tag NICHT ununterbrochen 5 Stunden lang die Wahlwiderholungstaste gedrückt habe.
Ich habe sofort Widerspruch bei der Telekom eingelegt, die meint aber, es habe alles seine Ordnung und will wie gehabt abbuchen.
Wie kann ich mich gegen diese offensichtliche Abzocke wehren und wie soll ich vorgehen?? Wer muss wem was beweisen? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Telekom und 9Live Rechnung Widerspruch
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ich habe ein ähnliches Problem, kann aber zu 100%iger Sicherheit sagen das weder ich noch mein Mann die Kosten verursacht haben.
ich schreibe die Telekom nun minimum 1 mal im monat an und reklamiere und beschwere mich. leider bin ihc keine hilfe bettina, da ich kein stück weiter bin
LG Anja
Da solltest du uns aber wissen lassen was dein ähnliches Problem eigentlich ist und nicht fremde Uraltfälle hochholen.
Vorab - bei fraglichen Gebührenforderungen Überprüfung der Telefonanlage nach TKV verlangen!
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Hallo, die Damen!
@AKE: Nur zum besseren Verständnis, Sie haben die entsprechende Nummer vom Festnetz aus angewählt?
quote:Und die Telekom hat ein Anrufprotokoll, daß 'beeidet', daß Sie die entsprechende Nummer öfter als gezählt angewählt haben.
Ich habe einen Zeugen, der beeiden kann, dass ich an diesem Tag NICHT ununterbrochen 5 Stunden lang die Wahlwiderholungstaste gedrückt habe.
Die Beweisführung zugunsten der Anrufer ist m.E. hier eher schwierig, da die entsprechenden Prüfprotokolle gegen die Aussagen sprechen. Erster Schritt sollte sein, einen entsprechenden Einzelverbindungsnachweis anzufordern.
Wenn Sie in der Folge dann z.B. beweisen können, daß Sie zu einem der aufgelisteten Anrufzeitpunkte definitiv nicht von Ihrem Anschluß aus telefonieren konnten und kein Dritter Zugang zu dem Anschluß hatte, könnte das helfen.
Grundsätzlich ist es bei diesen Rufnummern leider so, daß bereits ein minimaler Kontakt mit dem Sprachcomputer am anderen Ende eine vollständige Berechnung auslöst. Wenn Sie also z.B. auflegen, weil in dem Moment im Fernsehen ein anderer 'durchkommt', und der Computer hatte das Gespräch bereits entgegengenommen, dann kostet der Anruf den entsprechenden Preis.
MfG,
der Ritter
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