Telekom: Kündigung, Vertragslaufzeit und mehr.

29. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Jan1976
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Telekom: Kündigung, Vertragslaufzeit und mehr.

Hallo an alle!

seit bald einem halben Jahr ärgere ich mich mit der Telekom und weiss nicht mehr weiter. Vielleicht kann mir jemand sagen wie ich weiter vorgehen kann/soll.

Hier mal meine Story:

Vertragsverlängerung Call&Surf Vertrag im Mai 2009. Laufzeitende Mai 2011.

Aus familiären Gründen ergab es sich wenige Monate später das ich in eine Wohnung im Elternhaus zum 01.11.2009 umgezogen bin. Da ich dort Internet der Eltern
benutzen konnte (Kabel BW) und auch die Möglichkeit hatte das Festnetz mitzubenutzen ergab sich die Frage: Was tun mit dem Telekom Vertrag?

Im September habe ich nachgefragt ob ich mich aus dem Vertrag rauskaufen kann. Dies ist nicht möglich. Daher habe ich eine schriftliche Kündigung zum Mai 2011 an die Telekom geschickt (diese kam nie bei der Telekom an). Da mein Vertrag ja noch eine lange Gültigkeit hatte entschied ich mich die Kosten für einen Umzugsservice in kauf zu nehmen um mein Festnetz zu halten.

Ich erhielt daraufhin eine Umzugsbestätigung. In dieser ist für mich nicht erkennbar, dass ich einen neuen 2 Jahresvertrag abgeschlossen habe. An so etwas habe
ich selbst auch nie im Leben gedacht. Hätte ich gewusst was passiert, hätte ich den Umzugsauftrag zurückgezogen und bis Mai 2011 eben für nichts weiterbezahlt. Das "Umzugsproblem" ist aber bei weitem noch nicht alles.

Im Januar diesen Jahres habe ich über t-onlin.de eine Vertragsänderung von Call&Surf auf ByCall gemacht. Grund war das ich mein Festnetz weiter halten wollte und für den Fall der Fälle meine T-Online Daten behalten wollte. Auf diese Vertragsänderung hat die Telekom nie reagiert. Die Hotline hat mir den Vorgang bestätigt.Auf meine Nachfrage warum der Vertrag nicht geändert wurde räumte man einen Fehler ein weil man dachte ich könnte zB eine Tochter haben (ich habe keine) für die ich irgendwie etwas ganz anderes machen wollte!?

Im Juni 2011 buchte die Telekom nun weiterhin den vollen Call&Surf Betrag vom Konto. Ich habe im Internet in meine Vertragsübersicht gesehen und sehe das mein Vertrag nun bis zum Mai 2012 läuft (wohlgemerkt: Mai 2012, nicht Ende Oktober 2011 wegen des Umzugs).

Die Lastschrift habe ich wegen Widerspruch zurückgegeben und mich schriftlich an die Telekom gewandt. Vier Wochen später eine Antwort. Ein völlig schwachsinniger Serienbrief der mir meine Vertragskündigung zum Mai 2012
bestätigt hat. Also nochmal eine Reklamation, diesesmal an das Vorstandsteam Service.

Nach über 4 Wochen endlich eine Antwort. Nach intensiven Recherchen haben sie rausgefunden, dass mein Vertrag durch den Umzug ja bis Ende Oktober läuft und meine gewollte Kündigung zum Mai 2011 ja gar nicht gehen würde. Noch am 01.10.2011 stand in meiner Vertragsübersicht das mein Vertrag bis Mai 2012 läuft!

Also Anfang Oktober wieder einen Brief geschrieben. Die Reklamation wurde ausführlicher das ich die Vertragsverlängerung durch den Umzug niemals gewollt hätte. Zudem waren die Daten zum Vertragsende ja überall falsch angegeben. Ich hatte viele viele Fragen.

Auf Antwort meines Briefes warte ich immer noch. Nachdem inzwischen ein Mahn- und Gerichtsverfahren angedroht wurde habe ich mal wieder die Hotline angerufen. Hier wollte man mir nicht helfen und verwies darauf meine
Reklamationen schriftlich reinzuschicken. Man verwies auf die Mailadresse info@telekom.de An die habe ich am 06.12. und 15.12. gemailt. Bisher habe ich nur mal eine Info bekommen das ich warten muss...

Man könnte noch unendlich mehr Schreiben. Über versuche die Hotline anzurufen, meistens wird man nach 24 Minuten rausgeschmissen. Über einen versprochenen aber nie erfolgte Rückruf zur Klärung der Sache. Über Briefe in denen ich mit "Sehr geehrte Damen und Herren" angesprochen werde uswusw.

Das Problem ist, ich weiss nicht mehr weiter. Seit heute liegt auch ein Anwaltsschreiben vor. Zahltermin 12.01.2012. Ich würde einerseits gerne sofort
einen Anwalt nehmen, andererseits sind ja insgesamt drei Schreiben an die Telekom offen. Was ist wenn sich da doch noch was tut. Dann war ich umsonst beim Anwalt und habe da die Kosten.

Wenn ich einen Anwalt brauche, wie sieht es mit der
Rechtsschutzversicherung aus. Zahlt die? Gibt es die Möglichkeit die Telekom zu verklagen? Ich will
hier nicht verweichlicht klingen. Aber seit über 5 Monaten immer wieder der psychische Stress in dieser Sache weil sich niemand dort ernsthaft um meine Reklamation kümmert.

Also, für einen Ratschlag bin ich dankbar. Ich werde auf jeden Fall berichten wies weitergeht!

Frustrierte Grüße und danke fürs lesen

Jan

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-- Editiert Jan1976 am 29.12.2011 20:05

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Moin Moin

Wenn du schon eine Rechtschutz hast, würde ich mich mit dieser in Verbindung setzen.

In der Regel übernehmen sie Anwaltliche Beratungskosten.


Scheint ja bissel komisch zu sein.

Aber eines vorweg.

Ich stand ebenfalls mal vor einem Umzug und wollte meinen Anschluss kündigen da ich in eine WG gezogen bin.

Meine Rechtschutz hatte eine Beratung übernommen und hat den Fall selbst geprüft.
Diese teilten mir damals mit, dass aufgrund des BGH Urteils die Aussichten auf einen Erfolg einer Klage sehr gering seien.

Zudem denke ich, dass in dem Ort in dem du Wohnst die Telekom ja die Leistung erbringen könnte und kann. Dieses Wohl auch macht.

Quelle: www.Bundesgerichtshof.de

quote:<hr size=1 noshade>
Wegen eines Umzugs in ein Gebiet ohne Leitungen für das schnelle Internet können DSL-Kunden nicht vorzeitig den Vertrag kündigen. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: III ZR 57/10 ). Ein DSL-Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über eine Dienstleistung abschließe, trage grundsätzlich das Risiko dafür, dass er aufgrund einer selbst gewählten Änderung seiner persönlichen Verhältnisse diese Dienstleistung nicht mehr nutzen kann. Auch ein Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen sei daher kein ausreichender Grund für eine Kündigung.
<hr size=1 noshade>



Dort ist zwar die Rede von einem Ort in dem der Anbieter keine Leistung erbringen kann.
Aber bei dir ist es möglich.
Daher hast du auf einen Vorzeitigen Kündigungsanspruch wohl keinerlei Rechte.

Oder was denken die anderen hier?

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-- Editiert Monopolist am 29.12.2011 20:38

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jan1976
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke soweit mal.

Dass die Verlängerung um zwei Jahre grundsätzlich rechtens ist habe ich auch schon ein bisschen rausgelesen. Daran lässt sich leider nicht wirklich rütteln.

Aber aus meiner Sicht wurde mir dies eben nie mitgeteilt. Und in verschiedenen Briefen der Telekom als auch den Vertragsdaten auf t-online.de war als Vertragsende immer der Tag angegeben zu dem mein Vertrag ursprünglich gelaufen wäre.

Mit meiner Rechtsschutz setze ich mich auf jedenfall mal schnell in Verbindung.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Und in verschiedenen Briefen der Telekom als auch den Vertragsdaten auf t-online.de war als Vertragsende immer der Tag angegeben zu dem mein Vertrag ursprünglich gelaufen wäre.

Screenshot hast du davon?
Die Briefe auch noch? Das Datum der Briefe ist jeweils nach der Umstellung?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.01.2012 17:38:17
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)

Eine Vertragsverlängerung kommt nur zustande, wenn diese explizit vereinbart wird. Wenn dir von dem Callcenter-Mitarbeiter verschwiegen wird, dass der Umzugsauftrag zu einer Vertragsverlängerung führen soll, kommt es schlicht zu keiner Vertragsverlängerung. Ich würde mir mal die Auftragsbestätigung durchlesen. Wenn auch dort die Vertragsverlängerung mit keinem Wort erwähnt ist, dürfte die Telekom es schwer haben, die Tatsache der Vertragsverlängerung vor Gericht zu beweisen. Die Beweislast für die Tatsache der Vertragsverlängerung liegt bei der Telekom.

Eine allgemeine Anmerkung: Man sollte sich von solchen Sachen nicht zermürben lassen. Bis jetzt wird sich wahrscheinlich kein lebender Mensch (und schon gar kein Rechtsanwalt) mehr als je 2 Minuten mit dem Vorgang befasst haben. Falls jemals ein Mitarbeiter oder gar ein Rechtsanwalt den Vorang anfasst, wird er wahrscheinlich sehen, dass es von Seiten Telekom schon derart verkorkst wurde, dass niemals Klage erhoben wird (Was natürlich nicht heißt, dass dir dies nicht noch dutzendfach angedroht wird).

Wenn du rechtsschutzversichert bist, würde ich versuchen eine Deckungszusage der Versicherung zu bekommen. Hier geht es ja nicht um die Frage, ob ein Umzug zur Kündigung des DSL-Vertrages berechtigt (lt. BGH grundsätzlich nein), sondern um die Frage, ob der von Telekom akzeptierte Umzugsauftrag automatisch zu einer Vertragsverlängerung führt, auch wenn dies gerade nicht vereinbart wurde.

-- Editiert C. Norris am 30.12.2011 11:26

-- Editiert C. Norris am 30.12.2011 11:51

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jan1976
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten morgen!

Bei mir kommt halt jedesmal ärger auf wenn ich wieder Post bekomme. Wie gestern mit dem Anwaltsschreiben. Oder wenn Du da anrufst und 20 Minuten diese alles andere als beruhigende Affenmusik hören musst :-)

Zu Euren fragen/Anmerkungen.

Screenshot von T-Online.de mit dem "falschen" Vertragsende liegt mir vor. Der Screenshot ist 23 Monate nach meinem Umzug gemacht worden! Brief (ca.20 Monate nach Umzug) liegt mir auch vor. Hab ich der telekom auch schon alles zugeschickt.

Meinen Umzugsservice habe ich damals komplett online gemacht. Gesprochen habe ich damals mit niemandem. In der entsprechenden Bestätigung finde ich nichts was eine neue Vertragsdauer betrifft. Es steht halt das Datum drin ab dem die Leistungen am neuen Wohnort zur Verfügung stehen. Mehr nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12301.01.2012 17:38:17
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)

Dann schreib dem Rechtsanwalt, dass er bitte zunächst erklären solle, wann und in welcher Form die Vertragsverlängerung vereinbart wurde. (Vorher ggf. nochmal sicherheitshalber die Umzugsformulare im Internet durchgehen, damit du kein Eigentor schießt)

Außerdem solltest du vorsorglich den Widerruf der Vertragsverlängerung erklären :grins: . Es handelt sich bei der Vertragsverlängerung um einen neuen Vertrag, bei dem du als Verbraucher über dein Widerrufsrecht hättest belehrt werden müssen. Dies ist wohl nicht geschehen, so dass du mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung auch jetzt noch widerrufen kannst. Dabei gehe ich davon aus, dass zwischen ursprünglichem Vertragsabschluss und der Vertragsverlängerung mehr als ein Jahr abgelaufen ist. Ansonsten würde das mit dem Widerruf wahrscheinlich nicht klappen (§ 312b Abs. 4 Satz 2 und 3 BGB).

Google mal: 519 C 9119/07
oder
http://www.jlussi.eu/2008/07/17/mobilfunk-vertragsverlangerung-im-fernabsatz/

Du könntest noch hinzufügen, dass der Rechtsanwalt von weiteren belästigenden Mahnungen Abstand nehmen möge. Wenn er Erfolgschancen für seine Mandantin sieht, solle er Klage erheben.

Ein Vorbehalt: Ich hab jetzt nicht alle von dir angegebenen Daten und Fristen im Detail nachvollzogen und bin auch nicht alles weitere durchgegangen. Auch ist nicht ganz frei von Zweifeln, ob die Gerichte den vorliegenden Fall des Umzugs mit der Mobilfunkvertragsverlängerung als vergleichbar ansehen. Als zweite Verteidigungslinie ist das aber nicht ganz schlecht.

-- Editiert C. Norris am 30.12.2011 12:25

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#7
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Moin Moin

Ich habe mir gerade die AGB´s zu deinem Vertrag durchgelesen.
Dort steht mit keinem einzigen Wort, dass im Fall eines Umzuges sich der Vertrag um weitere 24 oder 12 Monate verlängert.

Hier aber schon. Aber ist halt auch nur eine Infoseite.

quote:<hr size=1 noshade>
http://telekom.dsl-flatrate-angebote.de/umzug-telefonanschluss/umzugsservice-t-home-neuer-anschluss.htm
<hr size=1 noshade>


Ich denke, dass dich ein Anwalt dort raus boxen kann.

Man könnte wie folgt argumentieren.

Bei einem Umzug würde laut Telekom ein neuer Vertrag zustande kommen.
- Dies bedarf aber eine Zweiseitige Willenserklärung.
Alleine die Erklärung der Telekom ist nicht ausreichend.

Mit dem Umzug wird dir ganz klar ein neuer Vertrag aufgezwungen. Da es für dich unmöglich gemacht wird, deinen bestehenden Vertrag weiter zu führen.

Notfalls müsstest du nur den Anschluss in deinem Elternhaus bezahlen, da dort ja ein neuer Anschluss an der Telefon Verteilerdose geschalltet werden müsste.
Wobei, in der Regel kein Technicher Aufwand durch die Telekom betrieben werden müsste.
Die brauchen nur einmal an die Verteilerdose und eine neue Nr. auf einen freien Port legen.
Das Kabel könntest du in deinem Haus in dein Zimmer selbst legen.

Ich bin mir fast sicher, dass die Gerichte der Telekom aufgrund (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: III ZR 57/10 ) eine Klatsche erteilen würden.

Das Urteil spricht zwar von einem nichtigen Sonderkündigungsrecht.
Aber man könnte auf dieses Urteil aufbauen.
Da wie gesagt die Telekom in diesem Ort einen Anschluss bereitstellen kann.

Und du dieses auch wolltest.

Damit würde sich das irgendwie beissen mit einem neuen Vertrag.

Verklag die Telekom.
Ich sehe ziehmlich hohe Erfolgschancen.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jan1976
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke danke :-) Gut zu lesen das ich offenbar auch nicht völlig bescheuert bin.

Den Widerruf der Vertragsverlängerung (wenn ich einen mit dem heutigen wissen gemacht hätte) habe ich der Telekom bereits erklärt. Es ist ja auch schlüssig dass ich keinen Telekom Anschluß brauche wenn ich den meiner Eltern kostenlos mitbenutzen kann. Die Telekom sieht ja auch das ich seit dem Umzug nicht mehr über meinen t-online vertrag online war.

Was die AGBs betrifft. Die waren damals bei der Umzugsbestätigung dabei. Auch ich fand da keinen Hinweis das bei Umzug ein neuer Vertrag/Vertragsdauer gültig wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ich denke, das die Telekom hier durschaus die schlechteren Karten hat ...
Fraglich, ob die das ohne einen richterlichen Hinweis einsehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
ich kann Euch nur von meinem Umzug erzählen, damals hatte ich das blöde Gefühl, das es auf einen Neuvertrag hinausläuft, was ich online so lesen konnte. An der Hotline hies es damals, neeeeeiiiin, niemelas ein Neuvertrag. Ok, also Umzug beauftragt.

Dann kamen 2 Briefe:

Nr. 1 : Wir bedauern, dass Sie ihren Vertrag gekündigt haben

Nr. 2 : Wir begrüssen Sie als Neukunden.....

Anruf bei Hotline : "Neee, das geht nicht anderst, bei Umzug müssen Sie einnen neuen Vertrag mit neuer MLZ abschliessen"

Nur damals hatte ich das rechtzeitig bemerkt und der Tcom eine Frist gesetzt, bis zu der ich eine Bestätigung haben wollte, dass der Vertrag am neuen WOhnort mit alter MLZ weiterlaufen wird, ansosnten die ausserordentli. Kündigung angedroht.

Dann gings plötzlich doch.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jan1976
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

@Michael32

Ähnliche Briefe habe ich auch erhalten.

Am 22.08.2011 erhielt ich eine Kündigungsbestätigung zum 12.05.2012.

Und am 23.09.2011 erhielt ich einen Brief "Gerne setzen wir Ihren Vertrag fort", auch mit Termin 12.05.2012.

Nur zur Erinnerung: Durch den Umzug hätte mein Vertrag am 26.10.2011 geendet :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Eine Freundin steht nun vor dem gleichen Problem.

Dazu habe ich noch was schönes gefunden.
Da eine solche Vertragsverlängerung auch nicht in den AGB´s steht. : P

Quelle:Telepiegel.de

quote:<hr size=1 noshade>
Ein Kunde mit einem Komplettpaket bestehend aus einem analogen Festnetz-Telefonanschluss und einem DSL-Anschluss samt DSL-Flatrate wollte innerhalb ihres bisherigen Wohnortes umziehen. Der Kunde bat den Anbieter, den bestehenden Tarif an dem neuen Wohnsitz weiterhin nutzen zu können. Dessen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten war abgelaufen und die Vertragslaufzeit hatte sich automatisch verlängert.


Das Telekommunikationsunternehmen lehnte den Wunsch des Kunden jedoch ab. Es bot aber den Abschluss eines neuen Vertrages, wieder mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit und mit anderen Konditionen, an. Der Kunde nahm dieses Angebot nicht an, sondern forderte das Unternehmen anwaltlich auf, das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen an dem neuen Wohnsitz fortzuführen. Als der gewünschte Erfolg ausblieb, kündigte der Kunde den Vertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen fristlos.

Das Unternehmen stellte dem nun ehemaligen Kunden den Anschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung. Der Kunde zahlte jedoch nur die Kosten, die bis zu seiner fristlosen Kündigung entstanden waren. Die weiteren sechs Monate Grundgebühr, rund 250,- €, beglich er nicht. Das Unternehmen verlangte nun auch diese Gebühren und klagte gegen den ehemaligen Kunden.

Vor Gericht erklärte das Telekommunikationsunternehmen, bei dem Vertrag habe es sich um ein ortsgebundenes Angebot gehandelt, das unter diesen Bedingungen nicht mehr angeboten werde. Der ehemalige Kunde war der Meinung, das Unternehmen hätte den Vertrag an seinem neuen Wohnsitz fortführen müssen. Er habe das Vertragsverhältnis durch seine fristlose Kündigung beendet.

Das Gericht hielt die Klage des Unternehmens für unbegründet. Der Umzug des Kunden sei kein Beendigungsgrund für das Vertragsverhältnis gewesen, denn eine ausdrückliche Bindung des Vertrags an den ehemaligen Wohnsitz des Kunden sei in dem Vertrag nicht verankert. Das Unternehmen hätte den Vertrag weiterführen müssen. Die außerordentliche Kündigung des Kunden sei rechtmäßig gewesen, denn das Unternehmen habe trotz Mahnung und Fristsetzung gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen. Dem Unternehmen stünden deshalb keine weiteren Entgeltzahlungen zu.

Amtsgericht Lahr, Aktz. 5 C 121/10 vom 10.12.2010
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