Telefonvertrag mit O2 kündigen

5. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
speedy1904
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonvertrag mit O2 kündigen

Hallo,
ich habe am 09.09. meinen zuvor gekündigten O2-Vertrag telefonisch verlängert. Dort wurde mir aufgrund meines Arbeitsverhältnisses ein monatl. Guthaben von 5€ eingeräumt. Auf ein Handy habe ich verzichtet. Nun habe ich nach erhalt der Rechnung festgestellt, dass mir lediglich ein Rabatt von 15% auf die Grundgebühr (15% von 4,99) eingeräumt wurde.
Nach telefonischer Rücksprache teilte man mir mit, dass ich leider nur diese 15% erhalten könne. Auf meine Reaktion, dass ich dann den Vertrag fristlos kündigen möchte, da die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden.

Daraufhin teilte mir O2 mit, dass ich in den ersten 10 Tagen den Vertrag hätte kündigen können.
Ich konnte nun mal aber erst nach Erhalt dieser Rechnung diese "Sauerei" erkennen. Ohne das Guthaben hätte ich den Provider gewechselt.

Ist eine fristlose Kündigung möglich? Soll ich das Lastschriftverfahren zurückziehen und die Grundbebühr dann nicht mehr überweisen. Würde das Handy natürlich nicht mehr nutzen?
Danke.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Vertragsbestandteile hätten Sie schriftlich klären müssen. Mündeliche Nebenabreden sind meist vertraglich ausgeschlossen.

Senden Sie ein Schreiben an die Geschäftsleitung und teilen Sie denen mit, dass vereinbart wurde..... Da diese Vereinarung nicht eingehalten wurde, kündigen Sie den Vertrag fristlos, da Sie auf Ihre finanzielle Situation telef. hingewiesen haben und sich diesen Vt. nicht leisten können.

Wre hilfreich zu wissen, it wem Sie telefoniert haben.

Muß keine Wirkung haben, ist aber einen Versuch wert

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#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Speedy,


was mir schon mal etwas Kopfzerbrechen macht ist die seltsame Fristsetzung von 10 Tagen. Da die Rücknahme der Kündigung und die Verlängerung zu den geänderten Konditionen telefonisch durchgeführt wurde, steht dem Vertragspartner m.W. ein Rücktrittsrecht von mindestens 14 Tagen zu, sofern die entsprechenden Bedingungen 'entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels' (§355 BGB ) mitgeteilt wurden.

U.U. könnte man die anderslautenden Bedingungen auch als erneuten Antrag auf Abschluß eines Vertrages (bzw. in diesem Fall auf Rücknahme der Kündigung und Fortsetzung des Vertragsverhältnisses) werten, zu dem die zweite (erforderliche) Willenserklärung noch aussteht. Das sollten aber die hier vertretenen Jurisprudenzler besser beurteilen können. ;)

M.W. zeichnen auch die meisten Mobilfunkunternehmen inzwischen die telefonischen Verkaufsgespräche auf. Ist ein entsprechender Hinweis im Rahmen des Telefonats gemacht worden? Wenn ja, dann soll O2 das entsprechend überprüfen (lassen).

Das Entziehen der Einzugsermächtigung und danach folgend eine Nichtzahlung der Grundgebühr bringt in erster Linie Ärger...vor allem dann, wenn O2 den Vertrag daraufhin wegen Nichtzahlung von deren Seite kündigt und den Vorgang an ein Inkasso-Unternehmen abgibt, denn dann kommt zu den offenen Forderungen und möglichem Schadensersatz wegen Nichterfüllung im unangenehmsten Fall noch ein Schufa-Eintrag. Ergo: Lieber nicht!

@murgab: Was genau ein Schreiben an die GF von O2 zu diesem Zeitpunkt bringen soll, entzieht sich meinem Zugriff. Diese Art des Schreiben halte ich für angemessen, wenn alle anderen Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden. Gleich die schwersten Geschütze aufzufahren nützt meistens wenig.


MfG,

der Ritter

-- Editiert von DerRitter am 11.11.2005 22:30:17

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