Telefonische Vertragsverlängerung Vodafone

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Abidine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonische Vertragsverlängerung Vodafone

Hallo,
Habe vor kurzem bei Vodafone angerufen, Zweck Mobilfunkvertragsverlängerung. Mir wurde ein sehr gutes Angebot gemacht, habe es angenommen und meine Zustimmung wurde auf Band aufgenommen.
Als die Auftragsbestätigung kam stand aber ein mehr als doppelt teuerer Preis drin. Danach habe ich das per E-Mail und telefonisch reklamiert.
Nachdem sich die zuständige Abteilung die Aufnahme angehört hat, wurde ich angerufen und man hat mir gesagt die Dame hätte einen Fehler bei der Beratung gemacht! Man kann diesen Tarif technisch nicht umsetzen. Aber man wäre bereit mir einen 25% Rabatt einzuräumen.

Meine Frage: wenn jetzt auf Vertragseerfüllung poche, wie hoch sind die Chancen? Und da das ganze natürlich wieder ein paar Tage dauern wird und bis dahin die Widerrufsrecht abläuft, müsste ich danach doch den vollen Preis bezahlen wenn ich damit nicht durch komme?
Vielen Dank im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Null
Du wirst die mündl. Zusagen nicht nachweisen können und die Gegenseite hat diese Konditionen angefochten. Zwar nicht schriftlich und nachweisbar - aber Du bist in der schwächeren Position.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Abidine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist nicht so dass sie die Dokumentation wie der Vertrag zustande kam offenlegen müssen wenn es drauf ankommt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ist nicht so dass sie die Dokumentation wie der Vertrag zustande kam offenlegen müssen wenn es drauf ankommt?
Da hat dan leider ein Mitarbeiter einen falschen Knopf gedrück und alles ist gelöscht, die Datei nicht mehr auffindbar, das Teil abgebrannt, Server kaputt gegangen etc, suche dir eines von hunderten möglichen Szenarien aus. aber gehe mal davon aus, dass die AUfnahme dann zu 99,99% nicht verfügbar ist...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Was nützt das, wenn wegen Irrtum angefochten wird?
Willst Du mit hohem Kostenrisiko klagen?

Grundsätzlich hast Du Recht. Man kann auch die neue Karte der DSGVO mit der "vollständigen Kopie" ziehen. Da müsste dann der gesamte Vorgang einschl. Gesprächsdok. mit drin sein. Man kann damit VF ärgern, aber die werden nicht freiwillig nachgeben. Und dann?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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