Telefonische Lottoabzocke

19. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
setzanie
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Telefonische Lottoabzocke








Liebe Leser!

Ich habe da ein kleines Problem. Vor ca. 3 Monaten rief mich eine Service-Beraterin der Firma DTD-Kombichance 49 an und überredete mich, 3 Monate umsonst Lotto zu spielen. Danach wäre es gebührenpflichtig, aber ohne mein Einverständnis und Unterschrift dürften sie nichts veranlassen. Zur Eingabe in Ihre PC-Maske bräuchte sie aber noch meine Bankverbindung, sonst funktioniert das alles nicht. Desweiteren meinte sie, daß niemand ohne meine Unterschrift (z. B.: auch nicht der Arzt) einfach von meinem Konto abbuchen könne. Nach langer Diskussion bin ich schließlich darauf hereingefallen, (sie war ja auch so nett) und gab ihr die Daten.
Ich habe aber abgelehnt, nach den 3 Monaten weiterzuspielen bzw. Lastschriften zu erhalten.

Zwischenzeitlich bekam ich ein Schreiben, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung, vielen Dank für Ihren telefonischen Auftrag... und vor 4 Tagen wurde erstmals abgebucht: ca. 40 Eur. Habe natürlich gleich die Lastschrift zurückgegeben.
Kann die Firma das Geld zurückfordern?
Muß ich schriftlich widerrufen?

Auf der Rückseite dieses Schreibens steht unter den Geschäftsbedingungen folgendes:

IV Vertragsverhältnisse:

1. Ein Spielvertag kommt nur zwischen einer Lottogesllschaft und der Spielgemeinschaft /dem Teilnehmer zustande. Kombischance ist lediglich Vermittler und vermittelt über eine Dienstleistungsgesellschaft an eine in der Bundesrepublick Deutschland zugelassene Lottogesellschaft. Von den Teilnehmern entrichtete Gebühren entfallen auf die Premium-Zusatzdienstleistungen 49,3/100; von den 50,7/100 werden 66,7/100 an den Spielanbieter weitergereicht.
2. Der Spielvertrag zwischen der Spielgemeinschaft/dem Teilnehmer und der Lottogesellschaft ist abgeschlossen, wenn die von Kombichance übertragenen Datensätze abgespeichert und vom Dienstleister, der die Spielscheine bei der Lottogesellschaft abgibt, bestätigt sind und der Teilnehmer seinen Spielbeitrag bezahlt hat. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt kein Spielvertrag zustande. In diesem Falle wird Kombichance den Einsatz, sofern geleistet, erstatten.

V. Dauer der Spielteilnahme/ Kündigung
1. Eine Spielperiode beginnt jeweils am 15. eines Monats und endet am 14. des darauffolgenden Monat. Die Teilnahme erfolgt jeweils an den Mittwoch- udn Samstagsausspielungen des deutschen Lottoblocks, die in diese Spielperioden fallen.
2. Es gilt der im Bestätigunsschreiben angegebene Mitgliedszeitraum(15.04-14.07). Die Teilnahme verängert sich jeweils erneut um diesen Zeitraum, wenn nicht 4 Wochen (Eingangsdatum) vor Ablauf der vorhergehenden Spielperiode schriftlich gekündigt wird.
3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solcher liegt für Kombichance insbesondere vor, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, die Sicherheit des Spielgeschäftes nicht gewährleistet ist, die ornungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäftes nicht möglich ist oder Zahlungsverzug vorliegt.
4. Die Nichteinlösung einer Lastschrift berechtigt Kombichance dazu, auch ohne vorher ausgesprochenen Kündigung, den Teilnehmer aus er Spielgemeinschaft auszuschließen. In diesem Fall kann Kombichance oder ein Dritter als Teilnehmer in die Spielgemeinschaft statt des säumigen Teilnehmers eintreten.

Bitte helft mir. Komme ich da ohne weiteres Vorgehen jetzt wieder raus, oder muß ich diesen eigentlich von meiner Seite ja gar nicht abgeschlossenen Vertrag noch künigen? Kann die Firma das Geld nachfordern?


1000 Dank!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcorkunde
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Das ist ne doofe Situation! Ich gebe nie meine Bankdaten raus und schon gar nicht wenn es kostenfrei ist... Bei deinem Geschriebenem ist mir was aufgefallen:


2. Der Spielvertrag zwischen der Spielgemeinschaft/dem Teilnehmer und der Lottogesellschaft ist abgeschlossen, wenn die von Kombichance übertragenen Datensätze abgespeichert und vom Dienstleister, der die Spielscheine bei der Lottogesellschaft abgibt, "bestätigt sind und der Teilnehmer seinen Spielbeitrag bezahlt hat." Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt kein Spielvertrag zustande. In diesem Falle wird Kombichance den Einsatz, sofern geleistet, erstatten.

Du hast ja eigentlich nicht bezahlt!! Also gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen! Ich würde es einfach mal so probieren.
Viel Glück
LG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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