Hey;
Person A hat in 11/2006 einen Vertrag mit dem Unternehmen B (nicht T..kom) abgeschlossen. A sollte Tel und DSL zu hause bekommen - in der Wohnung hat A auch ein home office für eine selbständige tätigkeit eingerichtet. Dies war B bekannt. Freischalttermin sollte der 15.01.2007 sein. Bis Ende März hat nichts geklappt - weder Tel noch DSL gehen.
A will wieder aus dem Vertrag raus und meint ein fristloses Kü.-recht zu haben. B akzeptiert nur mit Einmonatsfrist.
Darüber hinaus hat A auch, da das home office mangels Erreichbarkeit nicht nutzbar war ein externes Büro mieten müssen, wodurch Kosten entstanden sind. Diese Kosten will A von B ersetzt bekommen. B ist somit nach meinung der B in Verzug mit der Leistung.
Info: Es gab diverse Terminszusagen von B für Januar, Februar etc.; desweiteren waren diverse Techniker der B und der T..kom vor Ort, die aber alle nicht feststellen konnten, warum Tel. bzw. DSL bei A nicht laufen. Ein Techniker von B und der kundenservice von B ließen sich teils schriftlich insofern ein, als dass die eingesetzte Technik (Voip) derzeit von B noch nicht beherrscht wird.
Frage: kann A Schadenersatz von B für die entstandenen Bürokosten verlangen? wenn ja, woraus?
Konnte A fristlos kündigen?
Kann sich A (keine RSV) einen Anwalt nehmen, der von B übernommen werden muss?
Was könnte A noch tun?
Telefonanbieter - Schadenersatz
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ärgerlich - jedoch haben sich alle Anbieter per AGB entsprechend abgesichert und Schadensersatz ausgeschlossen. Ohne entsprechenden SLA-Vertrag ist da sicher nichts drin. Außerdem schiebt das sicher Anbieter B auf Infrastrukturbetreiber T-... oder sonstwen. Einen Nachweis zu führen wird schwierig.
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
Was ist ein SLA - Vertrag?
Ich denke mal, ein pauschaler Ausschluss des SE in AGBs ist unzulässig.
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--- editiert vom Admin
SLA ist ein Service Level Agreement, das es nur für Geschäftskunden gibt und auch Penalties enthält. Neben dem Schadensnachweis mußt Du auch dem Anbieter das schuldhafte Verhalten nachweisen. Wie gesagt - der wird sich immer auf die Vorlieferanten rausreden und s. AGB.
Ferner gibt es sicher per Mobilfunk und UMTS preiswertere Lösungen als ein Ersatzbüro etc.(Schadensminderungspflicht).
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
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