Stromanbieter kündigen - Kündigungsfrist

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
so458325-42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromanbieter kündigen - Kündigungsfrist

Hallo,

habe letztes Jahr bei eprimo einen Vertrag geschlossen.
Vertragslaufzeit: 10.05.2018
Kündigungsfrist: 6 Wochen

Kündigung hat laut AGBs schiftlich zu erfolgen.

Daher habe ich eine Kündigung aufgesetzt und diese per Einschreiben mit Rückschein am 26.03.2018 verschickt. Eigentlich dachte bei einem Einschreiben mit Rückschein kann nichts schiefgehen und Fristen wurden auch eingehalten.
Nun habe ich aber nach über einer Woche immer noch keinen Rückschein erhalten. Gehe ich der Sendungsverfolgung nach, steht dort noch immer "befindet sich in der Zustellung".
Da bin ich also wohl schön reingefallen, denn Eprimo scheint einfach mal den Eingang zu verzögern, indem sie den Brief nicht annehmen.
Hätte ich sowas auch nur im Ansatz geahnt, hätte ich das ja lieber per Einschreiben/Einwurf verschickt.

Daher jetzt mal die Frage: Was mache ich nun? Die Kündigungsfrist ist mittlerweile verstrichen. Eprimo wird sich mit Sicherheit taub stellen.
Leider scheint ja das Datum der Zustellung ausschlaggebend zu sein, nicht das der Absendung, korrekt?
Habe ich nun überhaupt noch Möglichkeiten?

MfG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Da bin ich also wohl schön reingefallen, denn Eprimo scheint einfach mal den Eingang zu verzögern, indem sie den Brief nicht annehmen.

Nicht dein Problem. Schuldhaftes Verzögern auf Seiten des Anbieters ist alleine deren Problem. Sogar eine Annahmeverweigerung ist deren Problem.

Das Wichtige Detail hierbei ist die Sendungsverfolgung. Also der Nachweis der rechtzeitigen Absendung und der schuldhaften Zustellungsvereitelung auf Empfängerseite. Sprich: Deine Aufgabe ist es zu beweisen, dass der Empfänger rechtzeitig über das Einschreiben informiert wurde und es durch Wahren seiner Rechtspflicht, täglich den Briefkasten/ das Postschließfach whatever zu lehren, auch rechtzeitig über das Einschreiben informiert wurde und es rechtzeitig hätte abholen können.

Natürlich bleibt ein Restrisiko, dass Eprimo beweisen würde, warum denen das Schreiben nie rechtzeitig zuging und dass die Schuld beispielsweise bei der Post liegt. Aber diese Beweishürde müssen sie auch erst mal nehmen. Leider kann niemand vorher sagen, was da im Einzelfall behauptet würde und ob ein Richter denen ungeprüft einfach glauben würde, wenn die behaupten, nie eine Benachrichtigung über das Einschreiben bekommen zu haben... Denn ehrlicherweise muss man auch sagen, dass auch andere Rechtsmeinungen durch die Literatur und bei diversen Amtsgerichten umher geistern. Siehe beispielsweise http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/

Ich persönlich würde nun beispielsweise noch einmal eine eMail mit Empfangsbestätigung versenden und die mal direkt fragen, wieso sie dieses Einschreiben nicht abholen wollen mit Screenshot der Sendungsverfolgung. Mit etwas Glück bekommt man dann Aussagen wie "Die holen wir nur einmal wöchentlich ab" oder ähnliches. Und damit dürfte man dann eine brauchbare Argumentation haben, warum die selbst Schuld sind an der Verzögerung. Ich würde da (noch) nicht die Kündigung selbst erwähnen bzw. worum es in dem Einschreiben geht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von so458325-42):
Gehe ich der Sendungsverfolgung nach, steht dort noch immer "befindet sich in der Zustellung".

Steht dort Zustellung oder Benachrichtigung?
Problem in der Woche vor Ostern kann man schon mal mit Verzögerungen bei der Zustellung rechnen, da nehmen manche Briefträger Schreiben wo eine Unterschrift gebraucht wird, aus Zufall nicht mit.
https://www.hwk-koeln.de/32,0,871.html

Zitat (von so458325-42):
Habe ich nun überhaupt noch Möglichkeiten?


Nach Kalender sind wäre es noch ein Tag bis die Kündigung ankommen muss.
Bei Gericht würde ein Fax ausreichen, wenn das Original per Post nachgesendet wird, Warum nicht das Schreiben jetzt noch per Fax rausschicken und danach per Einwurfeinschreiben nachreichen?

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#3
 Von 
so458325-42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von so458325-42):
Gehe ich der Sendungsverfolgung nach, steht dort noch immer "befindet sich in der Zustellung".

Steht dort Zustellung oder Benachrichtigung?
Problem in der Woche vor Ostern kann man schon mal mit Verzögerungen bei der Zustellung rechnen, da nehmen manche Briefträger Schreiben wo eine Unterschrift gebraucht wird, aus Zufall nicht mit.
https://www.hwk-koeln.de/32,0,871.html

Zitat (von so458325-42):
Habe ich nun überhaupt noch Möglichkeiten?


Nach Kalender sind wäre es noch ein Tag bis die Kündigung ankommen muss.
Bei Gericht würde ein Fax ausreichen, wenn das Original per Post nachgesendet wird, Warum nicht das Schreiben jetzt noch per Fax rausschicken und danach per Einwurfeinschreiben nachreichen?


Hallo,

auf die Details geh ich heute Abend ein, muss gleich los zur Arbeit. Deshalb nur mal kurz vorab: Es steht dort Zustellung.
Aber wieso wäre es nach Kalender noch ein Tag? Vertrag läuft bis zum 10.05. bei einer 6 wöchigen Kündigungsfrist, diese ist also doch seit über einer Woche verstrichen?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Meiner Meinung nach war letzter Tag der Frist der 29.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Meiner Meinung nach war letzter Tag der Frist der 29.

Stimmt, war leider auf dem Handy nicht sofort ersichtlich.

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#6
 Von 
so458325-42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habs dennoch mal per Fax nachgeschickt sowie zusätzlich noch per Mail.
Das Einschreiben befindet sich angeblich immer noch in der Zustellung, trotzdem kam heute morgen eine Email die mir die Kündigung zum 10.05. bestätigt.

"Wir kommen Ihrem Wunsch nach und bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Kündigung. Wir beenden den Stromliefervertrag mit eprimo zum 10. Mai 2018."

Wenn ich das nun noch schriftlich bekomm, bin ich aus dem Schneider.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja. Mail gut aufheben.

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