Sonderkündigungsrecht DSL bei Umzug?

4. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
musi-kuss
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht DSL bei Umzug?

Nehmen wir an...

A schließt einen Vertrag mit einem Telefonanbieter (B) für Festnetz und DSL ab. Dieser läuft mehrere Jahre, nach einiger Zeit wird ihm ein neuer Vertrag angeboten, der eine 12-monatige Laufzeit beinhaltet. Nach Bestätigung, dass bei (einem bereits in Aussicht stehenden) Umzug der Vertrag kündbar sei, geht A auf den Vertrag ein.

Einige Monate später entscheidet sich A dazu, in eine Wohngemeinschaft zu ziehen. Diese hat bereits einen gleichwertigen Telefonanschluss beim gleichen Anbieter. Er kündigt den Vertrag fristgemäß, der Vertrag wird von der Telefongesellschaft bestätigt.

Daraufhin erhält er eine Mahnung ohne vorherige Rechnung, die einen recht hohen Betrag aufweist. A ruft bei der Hotline des Anbieters an, fragt nach dem Verbleib der Rechnung und erkundigt sich wegen den hohen Kosten. Der Telefondienst bestätigt, dass es sich um einen Irrtum handelt. Der Anbieter hätte Gebühren (laut Vertrag) wegen der vorzeitige Beendigung des Vertrages berechnet. Dies sei ein Fehler, da es sich hierbei um ein Sonderkündigungsrecht handelt. A solle eine Kopie des umgemeldeten Personalausweises senden, um den Umzug noch einmal zu bestätigen. Man würde dann eine neue Rechnung ausstellen, die die Gebühren nicht enthält. Diese Kopie sendet A unmittelbar nach dem Gespräch ab. Eine neue Rechnung erhält er nie.

Dafür eine zweite Mahnung, darauf einen Mahnbescheid, gegen den A fristgerecht Einspruch erhebt. Etwa ein Jahr später erhält er Post vom Gericht, gegen ihn sei Klage erhoben worden. Um eine Stellungnahme wird gebeten.

Schriftverkehr zugunsten von A liegt bei diesem Szenario nicht vor. Wenn es also "Beweise" gibt, dann liegen diese in den Aktennotizen der Telefongesellschaft.

Wie würdet Ihr darauf reagieren? Macht es Sinn, den Fall weiter zu verfolgen? Oder sollte A einfach auf die Forderung eingehen, um weiteren "Stress" aus dem Weg zu gehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zur Einschätzung ist in dem Fall die Nennung oder Andeutung (Ar..Freen..1-1 o.a.) des Providers notwendig. Liegt ein schriftlicher Beleg für (Sonder-)Kündigungsrecht bei Umzug vor?
Tipp: kein schriftliches Verfahren ermöglichen, sondern mündl. Verhandlung fordern! Selbst als Rechtslaie schafft man bei vernünftiger Darlegung der Zusammenhänge gegen einen Rechtsanwalt zu gewinnenn, wenn man tatsächlich im Recht ist. Bei schriftl. Verfahren wäre ich skeptischer!


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
musi-kuss
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Nennen wir den Provider einfach mal Arc...
Normalerweise liegt kein Kündigungsrecht vor, da bei einem Umzug auch das Angebot des Providers mit umziehen kann. Bei vorzeitiger Kündigung erhebt der Provider gern einmal eine Gebühr.
Das Sonderkündigungsrecht beruht darauf, dass der Anbieter bei Umzug in der neuen Wohnung/ Wohngemeinschaft keinen Anschluss mehr bereitstellen kann, da ja bereits ein Anschluss besteht. Die Ironie dabei ist, dass der bestehende Anschluss sogar noch beim selben Anbieter liegt und A ja also weiterhin in einen "neuen Vertrag" zahlt.

Wie schon erwähnt, liegen keine schriftlichen Belege vor. Das Sonderkündigungsrecht sollte sich aber über obige Begründung und die AGB's des Providers belegen lassen.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dabei erhebt sich die Frage nach welchen AGB bzw. Preisliste!?
Die AGB wurde im Laufe der Zeit verändert. Wurde Online-Rechnung vereinbart, ist möglicherweise die Zustellung der Rechnung erfolgt.

"Der Anbieter hätte Gebühren (laut Vertrag) wegen der vorzeitige Beendigung des Vertrages berechnet."
Hierbei kann es sich um eine Aufhebungsgebühr handeln und wäre damit vermutlich ok.

"Mahnbescheid, gegen den A fristgerecht Einspruch erhebt." mit welcher Begründung?

Möglicherweise ist deine Position sehr schwach, da du scheinbar keine Belege hast für ein vernünftiges "Kümmern" um die Angelegenheit.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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