Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio bei Krankheit

18. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Arbeitnehmer35
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio bei Krankheit

Hallo,

Meine Mutter ist Mitglied in einem Fitnessstudio. Jetzt ist sie am Herzen erkrankt und steht unmittelbar vor einer Bypass-OP. Ihr behandelnder Artzt hat ihr verordnet, in Zukunft erstmal auf Sport zu verzichten. Mit dieser Aussage und einem allgemeinen Attest des Arztes ist sie zu ihrem Studio gegangen und wollte von ihrem ausserordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen, und ihren bestehenden Vertrag kündigen.
Der Studiobetreiber wies dieses Attest zurück, mit der Aussage, dass in Ihm nicht detaillioert beschrieben ist, um welche Krankeheit es sich handelt, bzw. in welchem Stadium sich diese Krankheit befindet.

Ist das Rechtens, solche Fragen zu stellen? Fällt das nicht unter das Patientengeheimnis? Was muß in so einem Attest alles stehen, damit es akzeptiert ist?

Ich danke schon mal für viele schnelle Antworten.

Gruß Sven



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-- Editiert Arbeitnehmer35 am 18.05.2012 13:46

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ShireFire
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 13x hilfreich)

Soweit ich weiß geht den das rein garnüscht an. Wenn ein Arzt sagt, so ist das, dann ist das so.


Ich hatte mal eine ähnliche Situation, dass man mir attestierte, dass ich nicht mehr mitmachen könnte. Die im Studio sagten, sie hätten da auch Ärzte und möchten das gerne selber entscheiden. Natürlich ließen sie mich nicht gehen.

Damals fehlte uns einfach der Biss, uns zu wehren, wir saßen den Vertrag aus.

Es gibt evtl. noch die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn deine Mutter zu weit weg wohnt. Bei unserem Studio hieß es, wenn ich mehr als 150km weiter weg wohne, ohne dass dort eine Zweigstelle von denen ist, kann ich kündigen. Müsste nur den Wohnsitz angeben.

Hätten wir uns damals gewehrt, hätte ich mich bei meiner Cousine in NRW anmelden können und wäre raus aus dem Vertrag gewesen.
Lies dir mal den Vertrag durch, ob es sowas auch bei euch gibt.

Ansonsten würde ich diesem Typen sagen, wenn er ein Attest will, soll er das auch selber zahlen, denn das von euch erbrachte Attest sollte ausreichen.

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