Sonderkündigung?

9. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Madav
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung?

Hallo,

Ich habe seid einem halben Jahr einen Vertrag bei Mobilkom "50 SMS Power"!
Bis vor kurzer Zeit war ich auch zufrieden mit diesem Angebot, da ich sehr
viele SMS ins Ausland sende und diese durch meinen Vertrag kostengünstig
bzw. umsonst abgedeckt wurden.
Nun bekam ich eine Rechnung auf der die SMS nicht mehr frei waren, mit dem
Hinweis, die Netzbetreiber hätten Ihre Gebühren für SMS ins Ausland erhöht!
Für mich bedeutet das eine Tariferhöhung und ich teilte Mobilcom mit, von
meinem Sonderkündigungsrecht, wegen Erhöhung des Tarifs gebrauch zu machen.
Mobilcom reagierte mit einem Standartbrief und sagte mir, ich könne den
Vertrag erst 2006, also zum Ende der normalen Laufzeit kündigen.
Wie soll ich mich verhalten? Gleich einen Anwalt einschalten?
Danke für alle Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

wird eine im VErtrag zugesicherte Komponente geändert?? Dann haben Sie ein SOKÜ-Recht. Ist diese Eigenschaft aber nicht im Vertrag so vereinbart besteht der Vertrag bis 2006 weiter!

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#2
 Von 
Madav
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nach einschalten eines Anwalts, lenkte Mobilcom ein und berief sich auf interne Berechnungsfehler! Bedeutet, sie erfüllen meinen Vertrag zu den alten Konditionen.
Man teilte mir mit, ein Sonderkündigungsrecht würde nicht bestehen, ich bin mir aber sicher, dass bei weiterem Nachboren meines Anwaltes auch eine Kündigung möglich gewesen wäre.

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#3
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich denke allerdings, dass Erhöhungen des SMS- bzw. Verbindungsentgeldes keine Grundlage für eine Kündigung sind, es sei denn, es wurde vertraglich zugesichert, dass die Kosten sich auf xy belaufen pro SMS und nicht erhöht werden.

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