Sonderkündigung

6. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
LoF
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)
Sonderkündigung

Hallo zusammen,

ich habe ein Frage zu Sonderkündigungen. Ich habe eine Stelle im Ausland in Aussicht und möchte diese annehmen. Daher möchte ich natürlich alle Versicherungen, Internetverträge, Mietverträge etc. kündigen.

Kann ich diese Verträge mit sofortiger Wirkung kündigen? Welche Dokumentation müsste ich mit einem Kündigungsschreiben einreichen, damit eine Sonderkündigung auch anerkannt wird?

Danke für jede Hilfe.

Grüße,
LoF


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Da hilft eigentlich nur ein Blick in die jeweiligen AGB. Die Handhabung ist unterschiedlich - im Zweifelsfall muss man kündigen und wird erst zum nächsten möglichen Termin aus dem Vertrag entlassen. Ob in einzelnen Verträgen unzulässige und damit anfechtbare Knebelklauseln sind, muss man im Einzelfall klären.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

"Eine Stelle in Aussicht" wird vermutlich nicht reichen, schon gar nicht z.B. bei einem Mietvertrag. Internetunternehmen/Provider verlangen i.d.R. eine Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt mit einem Hinweis, wo der neue Wohnsitz (=Ausland) ist.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wen interessiert es das du ins Ausland willst, kein Mensch muss plötzlich ins Ausland. Je nach Vertrag wirst du den auch einhalten müssen.

Sonst könnte man ja jeden Vertrag mit einer kurzen Auslandsreise loswerden.

Die meisten Versicherungen gelten auch wenn du ins Ausland gehst, eine Wohnung kannst du (Zeitmietverträgen) gerne untervermieten.....usw

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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