Sonderkündigung Stromanbieter

10. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb503252-58
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung Stromanbieter

Guten Abend,
ich habe heute folgende Mail von meinem Stromanbieter bekommen. Zu welchen Termin kann ich jetzt kündigen 01.12 (Änderung AGB) oder 01.01 (Preiserhöhung)?

zum 01.12.2018 ändern sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Gewerbekunden und Verbraucher. Ab dem 01.01.2019 erfolgt die Erhöhung Ihres monatlichen Grundpreises auf dann 32 Euro. Ein ursächlicher Zusammenhang mit den AGB-Änderungen besteht nicht, diese werden lediglich an aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Datenschutz angepasst.
Zu Ihrer weiteren Information haben wir die zukünftig geltende Version der AGB in ihrer vollständigen Fassung an diese E-Mail angehängt. Sie haben bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen das Recht, Ihren Energieliefervertrag außerordentlich zu kündigen. Dies ist immer der Fall, wenn nachträgliche Änderungen der Vertragsbedingungen Ihrer Energielieferung erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von fb503252-58 am 10.11.2018 22:33

-- Editiert von Moderator am 11.11.2018 01:40

-- Thema wurde verschoben am 11.11.2018 01:40

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Zu welchen Termin kann ich jetzt kündigen 01.12 (Änderung AGB) oder 01.01 (Preiserhöhung)? Zum 01.01. Trotzdem sollten Sie gleich kündigen, da man das i. d. R. nur zwei Wochen lang tun kann. Und dann schreibt man halt "Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige zum 31.12.2018".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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