Guten Tag,
kann man einen Simply-Mobilfunkvertrag per Sonderkündigungsrecht wegen eines Todesfalles kündigen? Bei den meisten großen Anbietern geht das ja, ich habe jedoch in den AGB nichts explizites gefunden.
Das Problem ist, dass der Todesfall schon ein paar Jahre zurückliegt, der Vertrag (Telefonie + Mobile Daten) jedoch weiterhin verwendet wurde. Wir haben erst jetzt erkannt, dass der Vertrag vom Verstorbenen abgeschlossen wurde.
Was gibt es hierbei zu beachten? Kann Simply dabei Probleme machen?
Vielen Dank!
Simply-Kündigung bei Todesfall und dennoch mehrjähriger Weiternutzung
12. November 2018
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Frage vom 12. November 2018 | 17:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Simply-Kündigung bei Todesfall und dennoch mehrjähriger Weiternutzung
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#1
Antwort vom 12. November 2018 | 17:59
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
Die unberechtigte Weiternutzung hat man schon angezeigt?
Der Täter wurde schon ermittelt?
#2
Antwort vom 12. November 2018 | 19:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Weiternutzung war in der Familie und ist berechtigt. Daher auch keine Anzeige.
Die Frage ist, ob Simply die Sim-Karte auswertet und dann feststellt, dass sie trotz Tod noch benutzt wurde und sich damit die Frage stellt, warum genau jetzt außerordentlich gekündigt wird?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. November 2018 | 19:31
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Wenn ein Laufzeitvertrag nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Todesfall gekündigt wird, dann tritt der Erbe/Nutzer automatisch die Rechtsnachfolge an und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Es wäre also möglich, das man den Vertrag nicht vorzeitig beenden möchte. Aber das halte ich eher für ungewöhnlich.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 12. November 2018 | 22:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119993 Beiträge, 39812x hilfreich)
Zitatkann man einen Simply-Mobilfunkvertrag per Sonderkündigungsrecht wegen eines Todesfalles kündigen? :
Ja.
ZitatWas gibt es hierbei zu beachten? :
Das ein enger zeitlicher Zusammenhang mit dem Todesfall gibt.
Wenn der fehlt, hat man das Sonderkündigungsrecht verwirkt.
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