Schüler verweigert Zahlung

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
pfefferminz
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 8x hilfreich)
Schüler verweigert Zahlung

Hallo Forenteilnehmer,

ein Gitarrenschüler von mir (Vertrag wurde am 05.10.2012 abgeschlossen) hätte seine Gebühr für Januar 2013, die immer in der letzten Unterrichtsstunde im Monat fällig wird, am 28.12.2012 zahlen müssen.
Per SMS teilte dieser mir mit, dass er nicht mehr kommt, weil er es nicht einsieht, dass er Unterrichtsstunden, die auf einen Feiertag oder auf einen Urlaubstag von mir fallen bezahlen muss.

Zu meinem Unterrichtsvertrag "Gitarre" muss ich folgendes sagen:
Wie in Musikschulen oder bei Gitarrenlehrern, die das, wie ich, hauptberuflich machen, üblich ist, habe ich diverse Punkte vereinbart: Ausfallstunden, die der Schüler verursacht, gehen zu seinen Lasten und fallen entgeltpflichtig aus. An Feiertagen fällt der Unterricht entgeltpflichtig aus. Zusätzlich fallen im Jahr 2 Unterrichtsstunden entgeltpflichtig aus (Urlaubsregelung).

Ich weiß von Berufskollegen und Musikschulen, dass diese in der gesamten Ferienzeit keinen Unterricht machen und die Schüler das ganze Jahr bezahlen müssen.

Es geht nun für mich um insgesamt 130 Euro, die ich nicht "in den Wind schreiben" will. Ich habe dem Schüler eine Mahnung geschickt, woraufhin dieser mich anrief und beschimpfte und bedrohte (mit körperlicher Gewalt, falls ich versuchen würde, zum Anwalt zu gehen). Weiterhin behauptete dieser, mit einem befreundeten Anwalt gesprochen zu haben und dieser meinte ebenfalls, dass er nicht verpflichtet sei, sich an den Vertrag zu halten.
Als Krönung sagte er noch am Telefon, dass ich ihn falsch unterrichtet und keine Ahnung davon hätte.

Ich weiß, dass dieser Schüler nicht viel Geld hat (Berufssoldat) und ich davon ausgehen muss, dass er nicht mehr in der Lage ist, die Unterrichtsgebühr zu bezahlen.

Wie soll ich nun weiter vorgehen?

Für Antworten danke ich schon jetzt....

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

ehrlich gesagt, würde ich keinen so komplexen Vertrag mit einem Privatkunden machen. Weil der Schuss geht immer nach hinten los. Ich würde meinen Vertrag aufs Jahr schreiben zahlbar in Monatsraten.

Haut dann gefühlt nicht so stark rein, wenn 2 oder 3 Feiertage am Stück aufschlagen.

Die 130 stehen ihnen zwar zu, würde ich persönlich jedoch als unternehmerisches Risiko abschreiben, weil einfach das Beitreiben einen Haufen arbeit bereitet. Eventuell würde ich noch 23,50 in einen Mahnbescheid investieren, es aber hierbei belassen.
Den Worst Case ist, sie Gewinnen den Prozess, ca 190€ mit Anwalt. Und die Gegenseite hat kein Pfändbares einkommen.



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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Diese vertraglichen Regelungen mögen üblich sein. Wirklich nachvollziehbar ist es aber nicht, warum unglückliche Feiertagskonstellationen zu Lasten der Schüler gehen sollen. Bei sowas werden gerne auch mal Verbraucherschützer aktiv.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
pfefferminz
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum ist das nicht nachvollziehbar?
Es besteht ein Dienstleistungsvertrag, also bin ich "Angestellter" meines Schülers.
Als Angestellter steht mir die Bezahlung auch an Feiertagen und Urlaub zu.
Normale Berufstätige werden auch durchgehend bezahlt und wenn sie Urlaub haben.
Egal auf welche Seite von Musikschulen bzw. Gitarrenlehrern man im Internet geht, überall liest man diese Klauseln. Schließlich "leben" wir von den Schülern, zumindest die, die es (wie ich) hauptberuflich machen. Ich muss mich doch absichern gegen Schüler, die plötzlich von Heute auf Morgen keine Lust mehr haben, und einfach ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen wollen.

Auszug aus Wikipedia: Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet hat. Darunter fallen selbständige oder nichtselbständige; abhängige, eigenbestimmte oder fremdbestimmte Dienstleistungen.
In Abgrenzung zum Werkvertrag schuldet der Dienstverpflichtete eine Leistung (Bemühung), aber keinen Erfolg. Daneben grenzt sich der Dienstvertrag vom Werkvertrag durch die Gestaltung als Dauerschuldverhältnis ab. Soll der Dienstvertrag vor Erbringung der Leistung beendet werden, so ist die Beendigung über die Kündigung vorzunehmen.

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#5
 Von 
pfefferminz
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay, dann habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt und versuche es mal auf diesem Weg:

Allgemeine Musikschulen bieten ca. 34 Unterrichtsstunden im Jahr an, bedingt durch die vielen Feiertage und der Ferienzeit. Ich biete dafür ca. 46 U-Std. an.

Klar, dass Musikschulen das auf das gesamte Jahr umrechnen und sich dadurch auch die Ferienzeit usw. bezahlen lassen. Dadurch sind die Preise aber auch deutlich höher als bei mir. Würde ich das genauso handhaben, müsste ich aber Gebühr anheben, was ich aber vermeiden will. Ich denke mal, dass man mit meiner (und die, von anderen freiberuflichen Gitarrenlehrern) Regelung als Schüler besser fährt.

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#7
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Genau das ist es, was du tun musst.


Richtig. Zumal das auch wettbewerbsrechtlich interessant wird, wenn man mit besonders niedrigen Preisen wirbt, die nur dadurch zustande kommen, daß man sich den Urlaub mitbezahlen läßt...

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