Schadensersatzanspruch

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
CrackCharming
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 62x hilfreich)
Schadensersatzanspruch

Zwei Selbständige schliessen eine Kooperation, in der A sich verpflichtet, für B eine Website zu erstellen.

B schliesst daraufhin bei einem Provider einen Vertrag für das Hosting ab, damit die Website darauf erstellt werden kann.

Nach einigen Monaten stellt sich heraus, dass A nicht in der Lage ist, die Website zu erstellen. Daraufhin stellt B die Hostinggebühren A in Rechnung, der sich jedoch weigert, diese zu übernehmen.

B stellt gegen A einen Mahnbescheid, der diesem nun grundlos widersprochen hat.

Hat B gegen A einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Hostinggebühren, oder müssen hierbei vorab andere Grundlagen erfüllt werden?

Und gehe ich recht in der Annahme, dass beide Parteien bei einem Verfahren vor dem Gericht für eventuelle Rechtsanwaltskosten selbst aufkommen müssen?

Bedanke mich im Voraus über Tipps.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Hat B gegen A einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Hostinggebühren


Denkbar, daß diese im Wege des Schadensersatzes (Folgeschaden aus Nichterfüllung) einforderbar sind.

quote:
Und gehe ich recht in der Annahme, dass beide Parteien bei einem Verfahren vor dem Gericht für eventuelle Rechtsanwaltskosten selbst aufkommen müssen?


Den eigenen Anwalt zahlt man immer erst mal selbst. Wenn man dann gewinnt, hat man einen Erstattungsanspruch gegen den Verlierer (ggfs. anteilig, wenn man nur anteilig obsiegt). Das gilt für Gewerbliche genau wie für Privatpersonen.

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