Zwei Selbständige schliessen eine Kooperation, in der A sich verpflichtet, für B eine Website zu erstellen.
B schliesst daraufhin bei einem Provider einen Vertrag für das Hosting ab, damit die Website darauf erstellt werden kann.
Nach einigen Monaten stellt sich heraus, dass A nicht in der Lage ist, die Website zu erstellen. Daraufhin stellt B die Hostinggebühren A in Rechnung, der sich jedoch weigert, diese zu übernehmen.
B stellt gegen A einen Mahnbescheid, der diesem nun grundlos widersprochen hat.
Hat B gegen A einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Hostinggebühren, oder müssen hierbei vorab andere Grundlagen erfüllt werden?
Und gehe ich recht in der Annahme, dass beide Parteien bei einem Verfahren vor dem Gericht für eventuelle Rechtsanwaltskosten selbst aufkommen müssen?
Bedanke mich im Voraus über Tipps.
Schadensersatzanspruch
3. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2012 | 14:02
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 62x hilfreich)
Schadensersatzanspruch
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2012 | 13:26
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
Hat B gegen A einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Hostinggebühren
Denkbar, daß diese im Wege des Schadensersatzes (Folgeschaden aus Nichterfüllung) einforderbar sind.
quote:
Und gehe ich recht in der Annahme, dass beide Parteien bei einem Verfahren vor dem Gericht für eventuelle Rechtsanwaltskosten selbst aufkommen müssen?
Den eigenen Anwalt zahlt man immer erst mal selbst. Wenn man dann gewinnt, hat man einen Erstattungsanspruch gegen den Verlierer (ggfs. anteilig, wenn man nur anteilig obsiegt). Das gilt für Gewerbliche genau wie für Privatpersonen.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
28 Antworten
-
15 Antworten