Salvatorische Klausel AGB / Leasing-/Kaufvertrag

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Manni1984
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 55x hilfreich)
Salvatorische Klausel AGB / Leasing-/Kaufvertrag

Hallo liebe Rechtler,

ich habe mir von einem Anwalt AGBs, einen Kauf und einen Leasingvertrag erstellen lassen. In den Verträgen steht nirgendswo die Salvatorische Klausel, muss diese nicht rein? Darf diese überhaupt darein?

Gruß

M.B.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
muss diese nicht rein?


Kein Mensch muß müssen.

quote:
Darf diese überhaupt darein?


Gesetzlich verboten ist es auch nicht.

Es ist also weder ein "muß" noch ein "darf nicht", ergo ein "kann".

Der Nutzen der SK ist nicht unumstritten; zum einen besagt sie sowieso nicht viel anderes als das Gesetz (zum Stichwort offener bzw. verdeckter Einigungsmangel), zum anderen ist sie - auch wenn man sie für nützlich hält, ist sie doch in der Regel viel zu schwammig für die Praxis. Was im Einzelfall

"[anstelle dessen soll eine] wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben "

dann konkret bedeuten soll, lädt auch nur wieder Rechtsstreitigkeiten ein.

Im übrigen ist eine SK für AGB (!) völlig sinnfrei (weil AGB durch unwirksame Klauseln nicht unwirksam werden können), die macht nur für individualvertragliche Regelungen Sinn.

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#2
 Von 
Manni1984
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 55x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort, also wurde dort kein Fehler seitens des Anwalts gemacht? Dieser hat nämlich die erstellung des Kaufvertrages und der AGBs mit dem 1,6 fachen Satz berechnet, für einen einseitigen Kaufvertrag zahle ich nun 350 € netto und für die AGBs etwa 450 €. Mit den AGBs sehe ich das etwas ein, dies wird natürlich zeit in anspruch genommen haben, nur den einseiten Kaufvertrag finde ich etwas teuer. Wäre den der 1,6 fache satz die richtige berechnung?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Woher sollen wir das wissen, wir kennen den Inhalt des Kaufvertrags nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Und es heißt AGB auch im Plural......

AGB = Allgemeinegeschäftsbedingungen

AGBs = Allgemeinegeschäftsbedingungen(s) ?

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-- Editiert spatenklopper am 21.01.2014 15:59

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