Rückzahlung von Prepaid Guthaben

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Peter Z.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung von Prepaid Guthaben

Hallo,

leider konnte ich bisher keine eindeutige Rechtsvorschrift/Norm/Gesetz etc. dazu finden. Ich weiß nur, dass es alle großen Firmen ohne große Probleme tun, sprich wenn man seinen Prepaid Vertrag kündigt, dass man infolge das Guthaben zurückerstattet bekommt.

Nun weigert sich eine kleine Firma jedoch dies zu tun, und meint es gäbe kein Vertragsverhältnis was gekündigt werden kann, da man nur Guthaben kauft(ohne Handynummer), was man abtelefonieren kann(über Handy, Festnetz etc.), wenn man sich dafür zuvor über entsprechende lokale Einwahlnummern etc. einwählt.

Aufgrund ständiger Probleme(Erreichbarkeit, Verbindungsqualität will ich das Geld auch nicht bis in alle Ewigkeit abtelefonieren, was jedoch vorgeschalgen wurde, der Rest wurde eh bestritten mit dem Hinweis dies berechtige nicht zur Kündigung und nun würde ja alles wieder funktionieren, abgesehen von der mieserablen Verb.Qualität)

Thx
Peter

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Richtig - dafür gibt es kein eigenes Gesetz o.ä.

Die Rückzahlung bei seriösen Anbietern basiert auf Urteilen, die mit Hilfe des Verbraucherschutzes erfochten wurden. Diese Urteile werden bei "guten" Anbietern als allgemein gültig angesehen und umgesetzt.
Kleinere Provider (Talkline, Mogelcom, Simyo, VictorVox etc.) tun sich damit schwer und behaupten es würde nicht wegen den Netzbetreibern gehen (... die aber selbst an Ihre Direktkunden auszahlen).

So eine unschöne Situation gibt es auch mit dem dubiosen Kartenpfand und das wird so lange dauern, bis jemand das Rückgrat hat zu klagen und gewinnt.

In deinem Fall heißt das klagen oder ertragen

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Peter Z.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

danke für die Antwort.
Die Urteile des LG München etc. habe ich mir durchgelesen, aber darin fand ic´h niergends die konkrete Aussage, dass Guthaben ausbezahlt/rückerstattet werden müsse. Lediglich dass es nicht verfallen darf.
Daher frage ich mich, wenn Person X das quasi Vertragsverhältnis kündigt, bringt es ja nichts, dass das Guthaben auf ewig weiterbesteht(was angeboten wurde) ... in diesem Fall ist es ja auch so, dass lediglich Guthaben erworben wurde, ohne Rufnummer, d.h. man erhält Einwahlnummern über die man sich einwählen kann und dann so das Guthaben als Minutenkontingente abtelefonieren kann
(abgesehen von der mieserablen Verbindungsqualität)

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

?????? Meinst du Calling-Cards ????????
Das habe ich auf Grund des Postings nicht so schnell gerafft.
Was steht denn in den AGB? Deutscher Anbieter?

-- Editiert am 02.03.2009 20:35

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#4
 Von 
Peter Z.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Callingcard ? Lt. Definition müsste es sowas sein, in den AGBs steht jedenfalls was von Prepaid Vertrag und "Der Nutzer muss damit rechnen, dass der Dienst nicht immer zur Verfügung steht und dass Telefonverbindungen nicht jederzeit hergestellt werden können."(von dauerhaft schlechter Verb.Qualität steht da nix und is sicher Auslegungssache) aber m.E.n. kann man nen Prepaid Vertrag jederzeit kündigen, steht ja auch in den AGB`s ..."Der Anbieter wird die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Kundenverhältnisses folgenden Kalenderjahres löschen"... aber einige Punkte früher taucht folgender Satz auf "Die Rückerstattung von aktiviertem Guthaben ist ausgeschlossen" ...
Nur wie will man nen Vertrag kündigen/beenden wenn man dann das Guthaben nicht zurück erhält, und alle "BigPlayer" tun dies ja mittlerweilen ohne Schwierigkeiten. Also verstehe ich die Haltung nicht, die Kündigung nicht annehmen zu wollen und die Weigerung der Auszahlung des vorhandenen Guthabens(wenn`s nur paar Euro wären, wäre es ja egal) Aufwand/Kosten hat die Firma ja nicht. Ne Guthabenabfrage wäre auch nur über nen Festnetzanschluss zu erhalten, den es aber leider nicht gibt(nur Handy).

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ich kann immer noch nicht nachvollziehen was das für ein Prepaid sein soll? :augenroll: call-by-call? Firma?

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#6
 Von 
Peter Z.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

is schon ne CallingCard mit Guthaben, welches man abtelefonieren kann wenn man sich über bestimmte Einwahlnummern und anschließender Pineingabe in deren System einwählt. In den AGB`s von der Firma steht jedoch ..."Der Prepaid-Vertrag zwischen der Firma X und dem Kunden X kommt zustande durch"...

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Soweit mir bekannt kann das "Startguthaben" durchaus von der Rückzahlung ausgeschlossen werden und ist auch meist so. Wenn die Karte 10.- gekostet hat und es sind noch 6.- drauf, dann ist vermutlich die Nichtauszahlung rechtmäßig. Oft ist es auch insofern ein Vertragsproblem, da der Betreiber oft im Ausland sitzt und der deutsche Reseller gar nicht an die Guthabendaten rankommt und es kein Auszahlungsverfahren für ihn gibt.
Insofern kann man sich nur an die AGB halten und das als Lehrgeld abschreiben bzw. schauen ob sich die Qualität in den nächsten Jahren verbessert.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#8
 Von 
Peter Z.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

thx. Es geht auch nicht um Startguthaben,sondern regulär bezahltes Geld/Guthaben ca.50€. Anbieter hat auch Sitz in Dtld. (hatte Dir diesbzgl. ne PN geschickt)
Ich find halt nach wie vor nix konkretes handfestest bzgl. des Rechts bei Prepaid-Kündigung auf Ausbezahlung des zuvor eingezahlen Guthabens(nur dass es nicht verfallen darf, aber das bringt bei Kündigung ja nix) Würde denken die AGB`s in dem Punkt des Guthaben net wieder ausbezahlt werden dürften ner Inhaltskontrolle net standhalten. Und alle "großen" Anbieter etc. zahlen ja Guthaben auch meist ohne Probleme bei Kündigung zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ich kenne leider keinen Präzedenzfall und die Vergleichbarkeit zu Handy-Prepaid ist kaum gegeben. Daher nochmals leider nur folgender Kommentar:

In deinem Fall heißt das klagen oder ertragen

Ansatzpunkt kann auch die mangelhafte Erbringung der Leistung sein! Vielleicht kneifen die auch bei passender Argumentation. Und Firmennamen kann man durchaus nennen, wie viele Beiträge zeigen. Es muß nur klar sein, das wir hier diskutieren und Meinungen austauschen. Kein Beitrag ist eine Rechtsberatung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eboe2010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Welcher Anwalt würde bei einem Streitwert von ca. 8,80 € solch einen oder ähnlichen Fall übernehmen und wie hoch wären die anfallenden Kosten? Ich hätte da einen ähnlich gelagerten Fall...

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