Rücknahme -Privatverkauf

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.01.2018 20:20:52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücknahme -Privatverkauf

Hallo,
ich habe über's Internet einen Verkauf getätigt, bei dem ich die, mit dem Käufer vereinbarte Summe, per Banküberweisung erhalten und das Gerät per Post versendet habe.
Bei Erhalt der Ware bestand der Käufer auf Rücknahme und Erhalt des gezahlten Geldes, da das Gerät nicht das wäre, was ich angeboten habe.
Es gibt von dem Gerät neuere Versionen, das ist richtig. Auf Anfrage von vorherigen Interessenten habe ich die Frage nach der Aktualität auch beantwortet - wobei man auf den beigefügten Fotos in der Anzeige schon sehen kann, dass es eine ältere Version ist.
Habe ich nun die Pflicht zur Erstattung und Rücknahme?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Hast Du Widerruf und Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn nein - Rückabwicklung!

Wenn ja, hängt es davon ab, ob die Artikelbeschreibung geeignet ist den K. zu täuschen. Bei eindeutiger Beschreibung und auf Foto erkennbarer Version, also einem vorschnellem Käufer - keine Rücknahme. Hat man als wissender Verkäufer zu wenig oder bewusst verschleiernde Angaben gemacht, kann es sehr viel Ärger geben.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Hast Du Widerruf und Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn nein - Rückabwicklung!


Ein Widerrufsrecht existiert ohnehin nicht, und die Frage, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, ist auch nicht wirklich relevant.
Der Käufer beklagt ja eine nicht zutreffende Beschreibung. Um die Frage zu klären, muss man zunächst wissen, wie die Beschreibung lautet und was für ein Missverständnis nun aufgetreten ist

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

vorweg: Bilder gehören immer mit zur Artikelbeschreibung. Wenn die Bilder aussagekräftig sind (beispielsweise war die alte Variante stets rot, die neue dann blau), dann kann man meistens die Rücknahme ablehnen.
Wenn die Unterschiede zwischen alter und neuer Version aber nur einem Gutachter auffallen oder einem, der sich sehr intensiv mit den Dingen auskennt, nützen die Bilder womöglich nicht so viel.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
guest-12317.01.2018 20:20:52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"Um die Frage zu klären, muss man zunächst wissen, wie die Beschreibung lautet und was für ein Missverständnis nun aufgetreten ist"

Ich habe ein Kindle paperwhite angeboten, welches eben nicht der neuestrn Generation angehört. Das es ein älteres Modell ist sieht man aber beispielsweise sofort daran, dass es Knöpfe auf der Oberfläche hat, welches bei dem neuesten Geräten nicht der Fall ist.
Ist das offensichtlich genug? & auf welche Rechtsgrundlagen bezieht ihr euch?

Danke auf jeden Fall für die schnellen Antworten! :)

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wenn nirgendwo ein Hinweis zu finden ist, dass es sich um eine neuere Version handeln könnte, und zudem die Bilder auch das korrekte Gerät zeigen, dann bist du imho auf der sicheren Seite

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