Rückabwicklungvertrag Garten

27. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pinpin08
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückabwicklungvertrag Garten

Hallo ich habe ein großes Problem. Ich habe im letzten Jahr mein Pachtgarten an eine andere Privatperson verkauft. Der Vorstand wurde von mir postal mit der Kündigung des Pachtverhältnisses und dem neuen Kaufvertrages informiert. Jetzt ein halbes Jahr später meldete sich der Vorstand bei mir das sie mit dem neuen Besitzer des Gartens nicht einverstanden sind und ich den Kaufvertrag rückabwickeln soll. Und ihm somit das Geld zurück zahlen soll, aber meine Kündigung fürden Garten ist rechtskräftig. Er hatte das Geld alles an mich gezahlt gehabt.
Mir ist noch eingefallen da ein bekannter sich bei mir meldete und mir erzählte das er sich angeblich zu spät beim Vorstand für seinen eigenen Pachtvertrag gemeldet haben solle und er dort oben Ärger gamacht haben soll {Lautstarke Partys gefeiert haben soll und mit einer softairwaffe auf Tiere geschossen haben soll}..

Nun meine fragen muss ich ihm das Geld zurückzahlen?
Ist es mein Problem damit der Vorstand nicht mit ihm als neuen Pächter einverstanden ist?

Ich freue mich über jede helfende Antwort und bedanke mich schon einmal im voraus...

Mfg pinpin08

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Pinpin08):
Ich habe im letzten Jahr mein Pachtgarten an eine andere Privatperson verkauft.

Mit Sicherheit nicht, denn einen Pachtgarten kann man gar nicht verkaufen, da er ja nur gepachtet ist.
Fraglich ist also schon mal was genau man da überhaupt gemacht hat.



Zitat (von Pinpin08):
aber meine Kündigung fürden Garten ist rechtskräftig.

Da scheint es wohl unterschiedliche Ansichten zwischen dem Vorstand und Dir zu geben...



Zitat (von Pinpin08):
Ist es mein Problem damit der Vorstand nicht mit ihm als neuen Pächter einverstanden ist?

Einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verpächter lesen.
Denn da wäre es relevant was zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen steht.
Kennt man diese, kann man zielführend weiterdiskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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