Rechstanwaltskosten, Zahlung ohne Vertrag???

16. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 31x hilfreich)
Rechstanwaltskosten, Zahlung ohne Vertrag???

A stellte eine Anfrage an einen Anwalt und sendet ihm auch die Rechtsschutzversicherunsgdaten. Da sich die Sache nun erledigt hat wurde dem Anwalt binnen 10 Tagen dies mitegeteilt. Nun nach 2 Monaten verlangt der Anwalt von A Zahlung eines Erstberatungshonorars. Eine Mandantenunterzeichnung gab es nicht, auf die Kosten wurde A nicht hingwiesen. Kann der Anwalt von A Zahlung verlangen?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Kann der Anwalt von A Zahlung verlangen?


Ja. Mit der Anfrage und deren Beantwortung ist ein Beratungsvertrag zustande gekommen. Dieser ist auch dann nach den verkehrsüblichen (hier: gesetzlichen) Gebühren zu bezahlen, wenn vorher nicht darüber informiert wurde, daß anwaltliche Arbeit nicht umsonst ist.

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#2
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 31x hilfreich)

A wollte abre nur mal sehen ob eine Klage aussicht hat. Kosten wurden weder mitgeteilt noch wurde auf AGBs hingewiesen bzw. diese angenommen. Eine detailierte Antwort der Fragen von A wurde nicht vom Anwalt gesendet, auch wurde nichts telefonisch oder in Person geredet.

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#3
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
A wollte abre nur mal sehen ob eine Klage aussicht hat.


und das soll der Anwalt kostenlos machen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
A stellte eine Anfrage an einen Anwalt und sendet ihm auch die Rechtsschutzversicherunsgdaten.

Da ist doch schon der Vertrag ...



Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Da die Gebühren der Rechtsanwälte gesetzlich geregelt sind, dürfte gegen die Berechnung einer Erstberatung nichts einzuwenden sein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
A wollte abre nur mal sehen ob eine Klage aussicht hat.


Genau das ist eine qualifizierte Beratungsleistung (die manchmal noch nicht mal im Rahmen einer Erstberatung gegeben werden kann, so gesehen hast du noch Glück gehabt).
Die ist nicht kostenlos.

quote:
noch wurde auf AGBs hingewiesen bzw. diese angenommen


Ohne AGB gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Grundlagen, hier also BGB und RVG.

quote:
Eine detailierte Antwort der Fragen von A wurde nicht vom Anwalt gesendet


Auf die Frage "Hat dieser Fall hier: ... gute Erfolgsaussichten?" ist bereits ein "Nein" oder "Ja" eine qualifizierte Beratungsleistung, die mit einer Erstberatungsgebühr (sofern es nicht zur Mandatierung kommt) abgerechnet werden kann. Maximal 190 EUR plus Märchensteuer.

quote:
auch wurde nichts telefonisch oder in Person geredet


Das ist auch nicht notwendig. Grundsätzlich kann man, wenn man will, auch einen Fall mit Streitwert 50 Mio. EUR komplett über Email-Kommunikation mit dem RA und ohne persönliche Anwesenheit vor Gericht durch drei Instanzen ziehen. Das kostet dann 990.881,58 EUR allein für den eigenen RA.

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#6
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 31x hilfreich)

Dem stimme ich aber trotzdem nicht zu, der richtige Weg wäre wohl gewesen wenn der Anwalt geantwortet hätte und gesagt hätte, ja eine Auskunft ist möglich, diese kostet aber xxx Euro. Da könnte ja jeder eine email schreiben und das wird gleich als Vertrag anerkannt. Ohne Unterschrift? Ohne Nennung von Kosten? Ohne Akzeptanz der AGB? Das soll dann schon ein Vertrag sein? Kann ich mir nicht vorstellen.

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#7
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
der richtige Weg wäre wohl gewesen wenn der Anwalt geantwortet hätte und gesagt hätte, ja eine Auskunft ist möglich, diese kostet aber xxx Euro.


das wäre der richtige Weg gewesen, wenn DU auch erstmal nur nach den Kosten gefragt hättest. Du wolltest aber sofort eine Beurteilung, hast sie bekommen, und willst dich jetzt vor dem Zahlen drücken...

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Da könnte ja jeder eine email schreiben und das wird gleich als Vertrag anerkannt. Ohne Unterschrift? Ohne Nennung von Kosten? Ohne Akzeptanz der AGB? Das soll dann schon ein Vertrag sein? Kann ich mir nicht vorstellen.

Steht aber so im Gesetz.

Ein Vertrag kann in Deutschland formfrei zustandekommen. Es ist egal ob mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges handeln zustandekommen.
Waldorfschüler können einen Vertrag soger tanzen ... :grins:


Wieviele Seiten hat denn der Vertrag den du in der Bäckerei unterschreibst? Welche AGB werden denn dort bei diesem Vertrag verwendet, sind es die Back-AGB in der 2011er Fassung?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 31x hilfreich)

Den Bäcker kann man wohl nicht vergleichen. In Deutschland herrscht Auszeichnungspflicht, wenn ich zum Bäcker gehe steht dort 1 Brot 2 Euro, ich sage dem ich möchte 2 Brote und gebe 4 Euro, da ist klar, Angebot (Brot für 2 Euro), ich nehme das Brot ist der Kauf und tausche Ware gegen Geld, das ist richtig. Ein Anwalt wird angeschrieben, Kosten sind unbekannt und eine Rechnung folgt? Das geht nicht, wie soll ich einen Vertrag abschliessen wenn ich die Kosten gar nicht kenne????

Ich hatte die Annahme es handelt sich ume eine kostenfreie Voranfrage und der Anwalt würde mir im Falle von Kosten dies mitteilen. Später fand ich die Kosten in den AGB, diese sind aber nicht Bestandteil des Vertrages geworden da der Anwalt weder auf die AGB hingewiesen hat noch wurden diese von mir akzeptiert.

Eien befriedigende Antwort (z. B. ja Klage möglich da aus § so und so dies hervorgeht)wurde ebenfalls nicht geleistet sondern nur eine lapidare Anwtort.

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#12
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Den Bäcker kann man wohl nicht vergleichen.


Doch, kann man.

quote:
In Deutschland herrscht Auszeichnungspflicht


Schätzeken, du vergleichst Äpfel mit Birnen. Ein korrekter Vergleich wäre ja, daß du beim Bäcker sagst "30 Brötchen bitte", ohne vorher auf den Preis geschaut oder danach gefragt zu haben. Dann kannst du dich auch nicht darauf berufen, man habe dir nicht gesagt, wieviel das kostet.

quote:
Ein Anwalt wird angeschrieben, Kosten sind unbekannt und eine Rechnung folgt?


Ja, so funktioniert das.

So wie wenn du zum Arzt gehst und sagst "bitte ziehen Sie mir sofort diesen Zahn".

quote:
Das geht nicht, wie soll ich einen Vertrag abschliessen wenn ich die Kosten gar nicht kenne?


Die Kenntnis der Kosten ist für die Wirksamkeit des Vertrages nicht notwendig. Insbesondere, wenn die Nichtkenntnis dir selbst zuzurechnen ist.

Wenn du, um in der Analogie zu bleiben, im Restaurant sagst "ein Rindersteak bitte", ohne auf die Karte zu schauen (da sagt der Kellner dann nämlich auch nicht "das wird 20 EUR kosten"), kannst du auch übel reinfallen - etwa, wenn du versehentlich ins 3-Sterne-Restaurant gestolpert bist und dann 235 EUR für das Steak vom Kobe-Rind berechnet bekommst, weil das das einzige Rind auf der Karte ist.

quote:
Ich hatte die Annahme es handelt sich ume eine kostenfreie Voranfrage


Das ist vermutlich ein unbeachtlicher Motivirrtum.

quote:
Eien befriedigende Antwort (z. B. ja Klage möglich da aus § so und so dies hervorgeht)wurde ebenfalls nicht geleistet sondern nur eine lapidare Anwtort.


Eine Begründung mit Paragraphen war ja weder von dir verlangt noch macht sie für dich Sinn (oder hättest du sie nachvollziehen können)?
Im Gegensatz dazu ist auch ein einfaches "Ja" erstens eine fachkundige Auskunft (und nicht etwa bloß ein mal so eben dahingesagtes unverbindliches Hoppla) und zweitens haftet der RA auch für die Richtigkeit seiner Angaben - lautet deine Frage also "muß ich diese Rechnung zahlen" und der RA sagt "nein" und lag falsch, muß er dir die daraus entstehenden Kosten (etwa die Gerichts- und Anwaltskosten, weil du es auf eine Klage hast ankommen lassen) ersetzen.
All das ist in dem einen Wörtchen enthalten - und deswegen ist das eben nicht umsonst, als wenn du dir vor der Uni einen Jurastudenten gegriffen hättest. Das wolltest du ja vermutlich auch nicht.

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#17
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Preis eines Brötchens ausgewiesen ist, kann der Kunde sich selbst einen Gesamtpreis errechnen. <hr size=1 noshade>


Was nichts daran ändert, daß eine vergütungspflichtige Leistung auch dann zu bezahlen ist, wenn man sie in Unkenntnis des Preises beauftragt. Auch wenn der Preis nicht "allgemein bekannt" oder "öffentlich ausgehängt" ist.

quote:<hr size=1 noshade>Ohne eine solche Vergütungsvereinbarung ist der Anwalt auf die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts verwiesen <hr size=1 noshade>


Jo, §612 BGB . Und was wäre hier die "übliche" Vergütung, wenn nicht die nach Gegenstandswert?

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