Guten Tag,
ich habe einem Kunden die Bodenarbeiten angeboten und erledigt. Die Arbeiten sind komplett erledigt worden. Nun hat sich schon zweimal die Fußleiste irgendwie wieder gelöst. Habe ich auch immer wieder repariert. Aber bisher hat der Herr leider noch nichts von den Arbeiten bezahlt, weil sich scheinbar ein drittes Mal eine Leiste gelöst hat. Ich habe Ihn schon zweimal abgemahnt in einem angemessenen Zeitraum. Ich würde nun gerne von meinem Werkvertrag zurücktreten, ist das möglich?
Viele Grüße und einen schönen Sonntag
Rechnung nicht bezahlt, Werkvertrag kündigen?
30. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 30. September 2018 | 11:42
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung nicht bezahlt, Werkvertrag kündigen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. September 2018 | 19:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39734x hilfreich)
ZitatAber bisher hat der Herr leider noch nichts von den Arbeiten bezahlt, :
Offenbar hat er die Befürchtung, das weitere und größere Mängel vorliegen könnten?
Um welche Summe geht es?
ZitatIch habe Ihn schon zweimal abgemahnt :
Zugang von Rechnung und Mahnung sind gerichtsfest nachweisbar?
#2
Antwort vom 1. Oktober 2018 | 08:40
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
circa 3000 Euro, naja aber bisher bin ich immer gekommen und es waren nur Klenigkeiten.
Ja sind nachweisbar
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Oktober 2018 | 10:27
Von
Status: Schlichter (7125 Beiträge, 1491x hilfreich)
Zitat:naja aber bisher bin ich immer gekommen und es waren nur Klenigkeiten.
Der Kunde sagt: Naja ich habe immernoch keine vernünftig erledigte Arbeit und muss immer wieder anrufen.
Und genau ist das Dilemma. Also bevor ich jetzt Mahnungen schreiben würde, würde ich das persönliche Gespräch suchen.
Und jetzt?
Schon
266.791
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten