Rechnung nicht bezahlt, Werkvertrag kündigen?

30. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
johannes1234123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung nicht bezahlt, Werkvertrag kündigen?

Guten Tag,
ich habe einem Kunden die Bodenarbeiten angeboten und erledigt. Die Arbeiten sind komplett erledigt worden. Nun hat sich schon zweimal die Fußleiste irgendwie wieder gelöst. Habe ich auch immer wieder repariert. Aber bisher hat der Herr leider noch nichts von den Arbeiten bezahlt, weil sich scheinbar ein drittes Mal eine Leiste gelöst hat. Ich habe Ihn schon zweimal abgemahnt in einem angemessenen Zeitraum. Ich würde nun gerne von meinem Werkvertrag zurücktreten, ist das möglich?

Viele Grüße und einen schönen Sonntag

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von johannes1234123):
Aber bisher hat der Herr leider noch nichts von den Arbeiten bezahlt,

Offenbar hat er die Befürchtung, das weitere und größere Mängel vorliegen könnten?

Um welche Summe geht es?



Zitat (von johannes1234123):
Ich habe Ihn schon zweimal abgemahnt

Zugang von Rechnung und Mahnung sind gerichtsfest nachweisbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
johannes1234123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

circa 3000 Euro, naja aber bisher bin ich immer gekommen und es waren nur Klenigkeiten.

Ja sind nachweisbar

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Zitat:
naja aber bisher bin ich immer gekommen und es waren nur Klenigkeiten.


Der Kunde sagt: Naja ich habe immernoch keine vernünftig erledigte Arbeit und muss immer wieder anrufen.

Und genau ist das Dilemma. Also bevor ich jetzt Mahnungen schreiben würde, würde ich das persönliche Gespräch suchen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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