Sehr geehrte Damen und Herren,
kürzlich erreichte mich eine Rechnung
eines Providers für Dienste, die ich schon fristgerecht gekündigt hatte. Da ich meine Arbeitszeit in die Beantwortung dieser Rechnung stecken muss, mittlerweile immerhin 60 Minuten, habe ich dem Provider diese Arbeitszeit einfach mal in Rechnung gestellt.
Gibt es Urteile über ähnliche Fälle?
Kann man solche Rechnungen überhaupt schreiben?
Danke.
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""
Rechnung
13. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2010 | 12:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2010 | 17:22
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
quote:
Kann man solche Rechnungen überhaupt schreiben?
Klar, nur eine Bezahlung wird man kaum gerichtlich durchsetzen können. Jedenfalls nicht zu einem Stundensatz, der sich in irgendeiner Form lohnt.
Beispiel: du sagst "50 EUR Stundensatz", klagst also auf 50 EUR, Prozeßkosten 164,25 EUR, wenn du nicht anwaltlich vertreten bist, die Gegenseite aber schon.
Der Richter setzt dir dann nur 25 EUR Stundensatz an und gesteht dir auch nur 20 Minuten notwendige "Bearbeitungszeit" zu, d.h. du bekommst 8 EUR = 1/6 zugesprochen und trägst damit 5/6 der Prozeßkosten = 135 EUR, machst also fette 127 EUR Minus.
So wird das laufen.
-- Editiert am 13.10.2010 17:25
#2
Antwort vom 13. Oktober 2010 | 20:30
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Die Idee an sich ist schon ganz gut. Leider nicht realistisch. Leider
Daher empfiehlt es sich nicht zu viel Zeit zu investieren, sondern nur kurz und knapp zu reagieren.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert am 13.10.2010 20:30
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2010 | 16:14
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 36x hilfreich)
Die Aufwendungen werden wohl kaum nachgewiesen werden können. Natürlich muss auch der Stundensatz (beipsielsweise anhand von abgeschlossenen Verträgen) nachgewiesen werden.
Gruß
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#4
Antwort vom 15. Oktober 2010 | 23:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119324 Beiträge, 39711x hilfreich)
quote:
Kann man solche Rechnungen überhaupt schreiben?
JA, das ist rechtens
Jedoch ist die Durchsetzbarkeit mit hohem Kostenrisiko verbunden (sieh meine Vorposter)
Der Nachweis des Stundensatzes muss substantiert erfolgen und wird daher meist über Vorlage des Verdienstnachweises (Buchhaltungsunterlagen, Steuerbescheid, ...) geführt. Wenn man diese Unterlagen der Gegenseite aushändigen möchte ...
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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