Ratenschutzversicherung bei Autodarlehen

2. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)
Ratenschutzversicherung bei Autodarlehen

Ich brauch mal einen Rat
Mein Sohn hat für sein Auto ein Darlehen mit Ratenschutzversicherung von einer Kreditbank mitte 2011 bekommen mit einer Laufzeit bis 2014. Die Kreditbank hat an diese Versicherung über 1000,-€ gezahlt.
Sein Auto wurde nach 4 Monaten durch Unfall schrottreif, seine Autoversicherg hat Schaden bezahlt. Das Geld wurde gleich zur Dalehensbank gebucht und somit vollständig getilgt, incl. Kosten wegen vorzeitiger Tilgung. Soweit alles o.k. Nun wollte mein Sohn den Ratenschutzversicherungsbetrag zurückhaben, weil Darlehen vollständig getilgt ist. Die Versicherung hat ihm geschrieben, dass sie diesen erst kündigen können mit Ablauf der ursprünglichen Kreditlaufzeit ( also 2014) und das sie dann eine Abrechnung des Versicherungsverhältnisses unaufgefordert zukschicken werden. Der Kredit konnte lt. Vetrag jederzeit vorzeitig abbezahlt werden, was auch erfolgte und die dazugebuchte Ratenversicherung meint, das sie sich an die ursprüngliche Kreditlaufzeit halten werden.
Frage: Ist die Ratenschutzversicherung, die ja Bestandteil des Darlehen war dazu im Recht.Im Darlehensvertrag steht, das "der Versicherungsschutz endet mit der vereinbarten Darlehenslaufzeit". Wenn aber das Darlehen vorzeitig getilgt ist, endet auch der Versicherungsschutz dafür- Oder?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
der Versicherungsschutz endet mit der vereinbarten Darlehenslaufzeit


Das heißt zunächst einmal, dass die Versicherung auch bis 2014 läuft, denn es geht ja um die vereinbarte und nicht um die tatsächliche Darlehenslaufzeit.

Was steht in dem Versicherungsvertrag denn zum Thema "außerordentliche Kündigung"?

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#2
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

hier steht: "Kündigungsmöglichkeiten von Bank und Darlehensnehmer". Der Darlehensvertrg. kann von beiden Vertragspartnern ( Bank, Darlehensnehmer) aus wichtigem Grund ohne Einhaltg. einer Kündigungsfrist gekündigt werden und es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Ein wichtiger Grund lag vor. Auto existiert nicht mehr, Darlehen wurde vollständig beglichen. Die Bank hat Kündigung akzeptiert und angenommen.
Eine Kündigungsmöglichkeit speziell mit der Ratenschutzvers. war im Darlehensvertrag nicht enthalten.
So ein KfZ-Darlehen ist doch gekoppelt mit einer Versicherung, welche man nehmen kann, um die Darlehenssumme bei Tod oder Arbeitslosigkeit abzusichern. Wenn der Grund dieser Versicherung nicht mehr besteht, weil das Darlehen beglichen ist und aufgelöst ist, kann doch die Versicherg. nichts mehr versichern? Also müssten die doch die einmal erhaltene Summe zurück zahlen.

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn überhaupt, kann nur ein Teil der Versicherungsprämie erstattet werden, denn Versicherungsschutz existierte ja immerhin 4 Monate.

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#4
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Das ist ja o.k. Aber von Oktober 2011 bis Oktober 2014 haben die nichts mehr zu versichern, also könnte die Versicherung den Rest auszahlen.

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