Rahmenvertrag Freiberufler

17. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
mistererbe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rahmenvertrag Freiberufler

Guten Tag,

wir wollten einen freiberuflichen Trainer mit einem Sprachtraining beauftragen. Zu Beginn der Zusammenarbeit schließen wir zunächst einen Rahmenvertrag mit dem Trainer, in dem allgemein die Zusammenarbeit geklärt wird, aber keine Angaben wie Honorar, Unterrichtszeiten etc. enthält. Im Vertrag steht geschrieben, dass der verbindliche Auftrag erst mit der Zusendung der Bestätigungs-E-Mail erfolgt.

Dem Trainer wurde der Vertrag mit der Willkommens-E-Mail zugesandt, in der auch wichtige Eckdaten des ersten Schülers stehen, die aber aus Datenschutzgründen nicht komplett sind, sowie das vereinbarte Honorar, um Missverständnisse zu vermeiden. Aufgrund mehrerer Gründe mussten wir uns nun aber doch für einen anderen Trainer für den betreffenden Schüler entscheiden, was wir dem Trainer mitgeteilt haben. Demzufolge hatten wir ihm nicht die verbindliche Bestätigungs-E-Mail geschickt und hätten ihn bei zukünftigen Anfragen wieder kontaktiert.

Nun möchte der Trainer eine Entschädigung mit der Begründung, dass unsererseits der Vertrag gebrochen wurde. Wir sehen das nicht so, da der Rahmenvertrag ja weiterhin besteht, es nur nicht zu dem betreffenden Auftrag kam.

Steht dem Trainer eine Entschädigung zu?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von mistererbe):
Steht dem Trainer eine Entschädigung zu?


Da wäre es relevant was zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen steht.
Kennt man diese, kann man zielführend weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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