Hallo miteinander,
ich habe folgende Problematik: Ich habe mit dem Einzug in meine neue Wohnung einen Fernseheranschluss beantragt - das war Ende Juli. Die Bestätigung bekam ich schnell und bald war auch ein Techniker vor Ort, der irgendwas schraubte un dann meinte, mit der Automatischen Programmsuche sollte jetzt alles von alleine laufen. Das tat es nicht, aber ich dachte mir, das könnte daran liegen, dass ich DigitalTV bestellt hatte - für dieses ist nämlich ein Receiver erforderlich, der noch geliefert werden sollte. Die Auftragsbestätigung besafr, dass die Berechnung aller Leistungen ab Freischaltung erfolgt.
Nun erhielt ich besagten Receiver aber nicht. Eine Weile später richtete ich Beschwerde an den Anbieter. Ich erhielt daraufhin einen Anruf, in dem mir erklärt wurde, dass es Probleme mit dem Zusteller gegeben hätte und dass die Zustellung innerhalb der nächsten Woche erfolgen würde. Ferner würde man mir die bereits abgebuchten Beträge gutschreiben und den Vetragsbeginn verschieben. Auch dies Woche verging, ohne dass es zu einer Zustellung gekommen wäre. Auch das ist einige Wochen her, sodass ich vor kurzem nochmals eine Beschwerde an den Anbieter richtete - darauf kam bis heute keine Antwort. Die Beträge werden mir dennoch von meinem Konto abgebucht.
Nun die Frage: Ich erhalte ja für die von mir erbrachte Zahlleistung keine Gegenleistung. Bin ich damit nicht berechtigt, vom Vetrag zurückzutreten? Hat jemand schon einmal Ähnliches erlebt und kann eventuell berichten? Immerhin verhält sich der Anbieter hier höchst unprofessionell.
Liebe Grüße,
Nina
Probleme mit Kabelanbieter
6. Oktober 2009
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Frage vom 6. Oktober 2009 | 08:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Kabelanbieter
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2009 | 09:15
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 638x hilfreich)
Hast du dem Kabelanbieter eine Frist gesetz zur Erfüllung?
Ansonsten eine letzte Frist mit einem angemessenen Zeitraum (ca 14 Tage, Ende Oktober o.ä.) setzen und diese als Einschreiben mir Rückschein dem Kabelanbieter mitteilen.
Auf die Konsequenzen der Nichterfüllunghinweisen, in deinem Fall die rückwirkende Kündigung.
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