Privatverkauf oder Gewerblich

15. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Vossbeck
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 31x hilfreich)
Privatverkauf oder Gewerblich

Ich brauche mal eure Meinung.

A kauft mit seiner Frau bei mir ein gebrauchtes Elektrogerät, privat.Ohne Kaufvertrag und Beleg.
Preis 100euro Np: 1000euro
Nach ca. 2 Monaten ist das Gerät angeblich defekt.
Irgendwie konnt es zum streit, A schaltet einen Rechtanwalt
ein.
Der schreibt,ich hält gewerblich verkauft,
(weil ich noch einen Onlineshop für solche geräte habe)
und arglichstig getäuscht hätte ich auch.

Habe ich aber nicht und das Gerät wurde vor Ort ausprobiert.
Versuche dem Anwalt zu erklären, das es sich um
ein Privatverkauf handelt.
Und das Gerät nicht defekt ist , sondern einen Verschleiß
hat. Funktion ist aber noch gegeben.
Biete sogar meine Hilfe an, das Verschließteil zu wechseln.

Die wollen aber die 100 euro zurück, und haben jetzt
einen ger. Mahnbescheid beantragt.
Ich widerspreche dem, weil ich ja anderer Meinung bin.??


Das Gericht zuständige Gericht wird wohl Vorladen,oder?
Wie kann sowas ausgehen.
Oder soll man zahlen, obwohl man meint Recht zu haben, aber hat seine Ruhe.



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-- Editiert Vossbeck am 15.08.2012 12:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
rivat.Ohne Kaufvertrag und Beleg.

quote:
(weil ich noch einen Onlineshop für solche geräte habe)

Ungünstige Konstellation.

Aber auch als Privatverkäufer bestehen grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistungspflicht.



quote:
Und das Gerät nicht defekt ist , sondern einen Verschleiß hat.

Könnte diese Behauptung auch durch Beweise (z.B. Unterlagen des Herstellers, etc.) untermauert werden?



Ist ein Verschleiß innerhalb von 2 Monaten normal/möglich oder wurde das Teil schonmit Verschleiß verkauft?



quote:
Die wollen aber die 100 euro zurück,

Und das Gerät behalten?



quote:
Wie kann sowas ausgehen.

1. Du verlierst
2. Du gewinnst
3. Ein Vergleich





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vossbeck
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo

Die ganz Sache war vor Gericht
Die 1. Vorsitzende hat nur gesagt,
den defekt könnte er nicht beurteilen.
Kläger soll 500 euro vorkasse für ein Sachverständigen zahlen.

Hin und her, wir haben uns schließlich geeinigt.
Gerät zurück Geld zurück / Jeder zahlt sein kosten selbst.

Das war mir eine Lehre
Man sollte sich im Vorfeld immer irgendwie einig werden.
Sonst wie es teuer und Zeitintensiv.

Aber manche Menschen sind nicht kompromissbereit und
können nicht verhandeln.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung !!!!

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