Hab im Juli 04 bei Premiere 2 Startabos abgeschlossen. Einige Tage später hab ich von meinen Wiederrufsrecht gebrauch gemacht. Die Smartcards hab ich als versichertes Paket an Premiere zurückgeschickt (Karten wurden nicht freigeschaltet).
Als Premiere 10€ abbuchte, ließ ich das Geld wieder zurückbuchen. Danach bekam ich ständig Mahnungen von denen. Auf meine Schreiben wurde nicht reagiert.
Mit Schadensersatz liege ich jetzt bei 216€ (Stand letzte Woche).
Heute bekomme ich wieder 2 Schreiben von Premiere, die wollen die Smartcards zurück. Frist bis zum 24.01.05 oder 70€.
Die Karten hab ich aber vor über ein halben Jahr zur Post gebracht. Hab dann bei der Post angerufen, die Paket ID wurde 1x am 13.07.04 gescannt, das Paket jedoch nicht ausgeliefert.
Kommt die Post für den Schaden auf???
Gruss reini
Premiere - Kommt die Post für den Schaden auf?
17. Januar 2005
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Frage vom 17. Januar 2005 | 20:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Premiere - Kommt die Post für den Schaden auf?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2005 | 08:43
Von
Status: Schüler (246 Beiträge, 48x hilfreich)
Ja, wenn Sie den Versandnachweis haben und die Post nicht ausgeliefert hat, liegt das Verschulden dort. Die Post haftet. Die werden aber keine Mahn- oder Inkassogebühren erstatten. Normalerweise kann man das mit dem Vertragspartner klären. Da das aber mit Premiere erfahrungsgemäß unmöglich ist, würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen.
#2
Antwort vom 22. Januar 2005 | 04:59
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 8x hilfreich)
nix anwalt,viel zu teuer!!!!! vbz hilft viel billiger.viel glück
Und jetzt?
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