PVZ ... ich mach nie wieder ein Abo!!!

9. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
hexe1501
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
PVZ ... ich mach nie wieder ein Abo!!!

Ich hab glaube ein ziemlich blö... Problem...

Vor einigen Jahren hatte ich bei der PVZ ein Abo für ne Zeitschrift abgeschlossen, natürlich über so en ominöses Gewinnspiel!

Letztes Jahr habe ich dann den Vertrag schriftlich gekündigt. Jedoch habe ich nie eine Kündigungsbestätigung, wie im Brief verlangt, erhalten. Nachdem ich dann eine Mahnung der PVZ erhalten habe, hatte ich bei der Kundenhotline angerufen, und nachgefragt, warum ich mit Mal weiterzahlen soll, trotz Kündigung. Die Mitarbeiterin an der Hotline sagte mir, das dies wohl ein Versehen des Systems gewesen sei. Also habe ich nichts weiteres gemacht. Und nun kam ein Brief von dem Anwalt der PVZ! Ich solle sofort bezahlen, schon im Voraus für die Zeitschriften und natürlich auch seine Kosten, sonst würde er ein Gerichtsverfahren einleiten!!!

Muß ich jetzt bangen, vor Gericht gezogen zu werden? Denn ich sehe es nicht ein, zu bezahlen, zu mal ich die Zeitschriften dieses Jahr ständig habe zurückgehen lassen! Ich hab ja schließlich schon lange gekündigt...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo hexe1501,


können Sie den Versand der Kündigung eineindeutig nachweisen (Einschreiben o.ä.)?


MfG,

der Ritter

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"Hoyotoho!
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#2
 Von 
hexe1501
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne leider nicht... das ist ja glaiube ich auch mein Problem, das ich ni beweisen kann, das die Kündigung bei denen eingegangen ist. Wobei die Frau an der Hotline damals ja sagte das diewohl da wäre, nur ni ins System eingearbeitet...

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die PVZ und ihr Anwalt Hanewinkel sind berühmt und berüchtigt.
Mit denen kann man ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein korrespondieren.
Normale Briefe kommen dort nie an, es wird dort nur gelogen.
Also: Nochmals per Einschreiben/Rückschein fristlos (ersatzweise fristgemäß) kündigen und damit begründen: Du hast seit Januar keine Zeitschrift erhalten, weil du ja auch gekündigt hattest. Deshalb erfolgte keine Zahlung.
Eine Vorauszahlung kann natürlich nie verlangt werden, sofern vertraglich nicht vereinbart.
Gruß


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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Wer ist eigentlich PVZ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Pressevertriebszentrale in Stockelsdorf.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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